Trifft eine Sendung an einem GrenzĂŒbergang oder Zollamt ein, muss der Importeur, Spediteur oder Zollvertreter eine Zollanmeldung einreichen â eine formelle ErklĂ€rung gegenĂŒber der Zollbehörde, die Warenbezeichnung, Zollwert, Ursprungsland und die massgebliche Zolltarifnummer enthĂ€lt.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/importation/customs-declaration_en
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