Bei Passar wird es langsam ernst.
Noch läuft die Einfuhr nicht flächendeckend über das neue System. Aber die Phase der reinen Planung ist vorbei. Erste echte Einfuhren wurden bereits im April und Mai 2026 über Passar abgewickelt. Aktuell läuft der Pilot für die ersten beiden Ausbauschritte der Standardeinfuhr.
Für die meisten Spediteure und Zollagenten gilt trotzdem weiterhin: Importverzollungen laufen noch über e-dec Import.
Ein selbstständiger Wechsel auf Passar Einfuhr ist derzeit nicht möglich. Das BAZG muss die Firmen für den Pilot freigeben. Die breite produktive Nutzung wird separat angekündigt.
Die Richtung und der Endtermin stehen aber fest: Die letzte Einfuhr-Zollanmeldung über e-dec Import kann am 30. September 2027 erfolgen. Danach muss die Einfuhr über Passar laufen.
Passar ist das System – Declar ist die Web-AnwendungHier entsteht immer wieder Verwirrung.
Passar und Declar sind nicht zwei konkurrierende Zollsysteme.
Passar ist das eigentliche Warenverkehrssystem des Schweizer Zolls.
Declar ist eine kostenlose Web-Anwendung des BAZG, die auf diesen neuen digitalen Prozessen aufsetzt. Sie richtet sich vor allem an KMU sowie Schweizer und ausländische Transportunternehmen, die keine eigene kommerzielle Zollsoftware einsetzen.
Vereinfacht gesagt:
Passar verwaltet die Warenanmeldung.
Declar kann den Transport dazu erfassen.
Activ begleitet den Chauffeur beim Grenzübertritt und löst die Aktivierung aus.
Diese drei Teile gehören deshalb zusammen.
Was kann Declar heute?Declar befindet sich aktuell ebenfalls noch in der Pilotphase. Es kann nur von den beteiligten Pilotfirmen genutzt werden.
Heute kann mit Declar eine Transportanmeldung erstellt werden. Diese wird mit einer oder mehreren bereits vorhandenen Passar-Warenanmeldungen verbunden.
Danach kann ein Digital Transport Slip, kurz DTS, erstellt werden.
Der DTS kann anschliessend über einen Link auf die Activ App des Chauffeurs geladen oder mit dem Smartphone eingescannt werden.
Beim Grenzübertritt erkennt Activ die Ankunft des Fahrzeugs und die vorbereitete Warenanmeldung kann automatisiert aktiviert werden. Erst mit dieser Aktivierung wird die Warenanmeldung rechtlich verbindlich.
Der Ablauf sieht vereinfacht so aus:
Warenanmeldung in Passar → Transportanmeldung → Declar/DTS → Activ → Grenzankunft → Aktivierung.
Der Papier-Laufzettel verschwindet nicht sofortBeim DTS muss man ebenfalls genau hinschauen.
Das Ziel ist klar: Der digitale Transport Slip soll den heutigen Papier-Laufzettel beziehungsweise Bezugschein ersetzen.
Aber noch funktioniert das nicht an jeder Grenze komplett papierlos.
Das BAZG weist ausdrücklich darauf hin, dass Chauffeure den DTS während der Übergangsphase weiterhin ausgedruckt mitführen müssen, weil die meisten Zollbehörden der Nachbarländer dies derzeit verlangen.
Das ist für die Praxis wichtig.
Digital heisst also momentan noch nicht automatisch papierlos.
Declar wird später viel wichtigerDer grosse Schritt kommt 2027.
Declar soll nicht dauerhaft nur Transportanmeldungen erstellen.
Das BAZG plant, dass künftig auch Warenanmeldungen Einfuhr und Ausfuhr direkt über Declar erstellt werden können. Damit wird Declar zum Nachfolger von e-dec Web.
Die Ablösung von e-dec Web soll bis Ende des dritten Quartals 2027 erfolgen.
Auch hier gilt der 30. September 2027 als entscheidender Termin: Danach sollen Einfuhren über die neue Lösung abgewickelt werden.
Für kleinere Unternehmen ohne eigene Zollsoftware ist das ein wichtiger Punkt.
Wer heute gelegentlich selbst über e-dec Web verzollt, sollte deshalb nicht nur Passar beobachten, sondern vor allem Declar.
Was kommt bei Passar Einfuhr noch?Die aktuelle Standardeinfuhr deckt noch nicht jeden Fall ab.
Bewilligungen, Kontingente, Zollerleichterungen, Zollbefreiungen oder bestimmte Spezialverfahren fehlen teilweise noch.
Diese Funktionen kommen in weiteren Ausbauschritten hinzu.
Zum dritten Ausbauschritt gehören unter anderem:
- Bewilligungen und Auflagen
- Kontingente
- Zollerleichterungen
- Verwendungsverpflichtungen
- Zollbefreiungen
- Steuerlager
- Veredelungsverkehr
- Sofortzahlungen
Danach folgen weitere Spezialverfahren sowie die Digitalisierung zusätzlicher Papierformulare und überwachter Verfahren.
Der bisherige Zollprozess wird also nicht einfach eins zu eins durch ein neues Programm ersetzt.
Das ganze Zusammenspiel zwischen Warenanmeldung, Transport, Fahrzeug, Chauffeur, Aktivierung, Abrechnung und Dokumenten verändert sich.
