Spediteure & Transporteure
Verstehen, wo Declar im Passar-Transportprozess sitzt und wann sich der manuelle Web-Weg gegenüber B2B lohnt.
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Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezeichnet Declar als Nachfolger von e-dec Web. Heute kann die Anwendung jedoch nur Transportanmeldungen erstellen. Dieses Whitepaper ordnet Funktionen, Grenzen, offene Fragen und die geplante Entwicklung sachlich ein – für Profis wie für Einsteiger.
Eine belegte Einordnung für unterschiedliche Lesergruppen – ohne Vorwissen verständlich, für Fachleute präzise.
Verstehen, wo Declar im Passar-Transportprozess sitzt und wann sich der manuelle Web-Weg gegenüber B2B lohnt.
Abgrenzung zwischen Warenanmeldung (Passar) und Transportanmeldung (Declar) – und was 2027 dazukommt.
Einschätzen, ob Declar Aufgaben übernimmt oder nur eine zusätzliche Erfassungsmaske ist.
Klären, ob der kostenlose Zugang heute schon ausreicht oder weiterhin eine Lösung über Partner nötig ist.
Überblick über ePortal-Registrierung, Geschäftspartnerrolle «Transport» und den digitalen Grenzprozess.
Eine verständliche Erklärung, was Declar ist, was es kann – und was (noch) nicht.
Kompakter Stand der Dinge nach BAZG-Kommunikation (Stand Juni 2026). Termine und Funktionsumfang können sich ändern.
| Thema | Stand Juni 2026 |
|---|---|
| Declar verfügbar | Pilotphase |
| Allgemeine Nutzung | Noch nicht freigegeben |
| Kosten | Kostenlos |
| Zugang | ePortal |
| Benötigte Rolle | Geschäftspartnerrolle «Transport» |
| Transportanmeldung | Ja |
| Verknüpfung mit Passar | Ja |
| DTS-Erstellung | Ja |
| Übergabe an Activ App | Ja |
| Einfuhr-Warenanmeldung | Noch nicht |
| Ausfuhr-Warenanmeldung | Noch nicht |
| Einfuhrfunktion geplant | Q1 2027 |
| Ausfuhrfunktion geplant | Q3 2027 |
| Ende e-dec Web | 30.09.2027 |
| Vollwertiger Ersatz einer Zollsoftware | Aktuell nein |
Mit Declar kündigt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine neue, kostenlose Web-Anwendung im ePortal an. In der offiziellen Roadmap wird Declar ausdrücklich als Nachfolger von e-dec Web bezeichnet. Das weckt eine klare Erwartung: Unternehmen sollen damit künftig Warenanmeldungen für Ein- und Ausfuhr erfassen können, ohne kommerzielle Zollsoftware einsetzen zu müssen.
Der aktuelle Funktionsumfang erfüllt diese Erwartung jedoch noch nicht. Declar kann derzeit keine Warenanmeldung und damit keine eigentliche Verzollung erstellen. Die Anwendung dient zunächst ausschliesslich dazu, eine Transportanmeldung zu erfassen, sie mit einer bereits vorhandenen Passar-Warenanmeldung zu verknüpfen und anschliessend an die Activ App zu übermitteln.
Damit ist Declar heute funktional weniger ein Nachfolger von e-dec Web als vielmehr ein zusätzlicher, kostenloser Zugang zum Passar-Transportprozess. Das ist grundsätzlich sinnvoll – wirft aber wichtige Fragen auf.
Declar ist derzeit vor allem die erste Ausbaustufe einer zukünftigen Web-Zollanwendung. Bezeichnung und Kommunikation können jedoch leicht zu falschen Erwartungen führen.
Declar ist eine Web-Anwendung des BAZG, die im Schweizer Zollportal ePortal bereitgestellt wird. Sie soll kostenlos nutzbar sein. Voraussetzung ist eine Registrierung im ePortal als Geschäftspartner des BAZG sowie die Geschäftspartnerrolle «Transport». Declar befindet sich aktuell noch in der Pilotphase und kann zunächst nur von beteiligten Pilotunternehmen genutzt werden; die allgemeine Freigabe folgt nach erfolgreichem Pilotabschluss.
Die Anwendung richtet sich insbesondere an Schweizer KMU, in- und ausländische Transportunternehmen, Unternehmen, die Transporte über die Schweizer Grenze durchführen oder durchführen lassen, sowie an Betriebe ohne kommerzielle Verzollungssoftware.
Erfasst die Warenanmeldung – die zollrechtliche Grundlage.
Erfasst die Transportanmeldung und verknüpft sie mit Passar.
Digitaler Laufzettel für den Grenzübertritt.
Automatisierte Aktivierung der Anmeldung beim Grenzübertritt.
Der gegenwärtige Funktionsumfang ist klar abgegrenzt.
Der typische Ablauf sieht damit wie folgt aus:
Declar baut auf einer bereits vorhandenen Warenanmeldung auf. Es ersetzt diese nicht.
Der wichtigste Punkt: Mit Declar kann derzeit keine Warenanmeldung erstellt werden – also weder eine Einfuhr- noch eine Ausfuhrverzollung.
Die Anwendung kann im heutigen Stand insbesondere nicht:
Declar setzt stattdessen voraus, dass die Warenanmeldung bereits in Passar vorhanden ist. Auch andere Verfahren werden noch nicht vollständig unterstützt: Nach Angaben des BAZG funktioniert Declar aktuell ausschliesslich mit Warenanmeldungen aus Passar. Eine Erweiterung auf e-dec-Importanmeldungen sowie papierbasierte Verfahren befindet sich erst in Vorbereitung.
In der offiziellen Roadmap des BAZG wird Declar ausdrücklich als «Nachfolger e-dec Web» dargestellt. Der geplante zeitliche Ausbau sieht folgendermassen aus:
Die Bezeichnung «Nachfolger von e-dec Web» bezieht sich damit nicht auf den heutigen Funktionsumfang, sondern auf den geplanten Endzustand. Das ist technisch nachvollziehbar, kommunikativ aber nicht unproblematisch: Wer heute liest, Declar sei der Nachfolger von e-dec Web, könnte erwarten, dass damit bereits Warenanmeldungen erstellt werden können.
Präziser wäre: «Declar ist die zukünftige Web-Anwendung für Transport- und Warenanmeldungen. In der ersten Ausbaustufe steht ausschliesslich die Transportanmeldung zur Verfügung.»
Passar trennt Waren- und Transportprozess stärker. Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Eine Transportanmeldung ersetzt keine Zollanmeldung. Sie sorgt nur dafür, dass eine vorhandene Warenanmeldung beim Grenzübertritt dem richtigen Transport zugeordnet und aktiviert wird.
In den bisherigen Passar-Prozessen existiert bereits ein Transport-Cockpit beziehungsweise ein webbasierter Zugang zur Erstellung von Transportanmeldungen. Zusätzlich können Transportanmeldungen über kommerzielle Branchenlösungen und B2B-Schnittstellen erstellt werden. Das BAZG hält fest, dass die Prozesse mit B2B und Declar grundsätzlich gleichwertig funktionieren.
Declar scheint keine neue fachliche Art der Transportanmeldung einzuführen, sondern einen zusätzlichen webbasierten Erfassungsweg bereitzustellen.
Der konkrete Unterschied zum bisherigen Transport-Cockpit wird in den vorliegenden Unterlagen jedoch nicht ausreichend erklärt. Mögliche Erklärungen wären:
Aus den veröffentlichten Informationen geht noch nicht eindeutig hervor, welche Variante zutrifft. Für bestehende Passar-Nutzer bleibt damit die Frage berechtigt, ob Declar eine wirklich neue Funktion oder vorerst nur ein neuer Name und eine neue Oberfläche für einen bekannten Prozess ist.
Kostenloser, direkter Zugang, ohne kostenpflichtige Transport- oder Zollsoftware nur für gelegentliche Transportanmeldungen.
Registrierung im ePortal möglich; Transportanmeldung selbstständig erfassen und auf die Activ App laden.
Können die Transportanmeldung vorbereiten und dem ausführenden Fahrer oder Transporteur übergeben.
Alternative, wenn keine B2B-Lösung vorhanden ist oder nur wenige grenzüberschreitende Transporte anfallen.
Weniger klar ist der Nutzen für Unternehmen, die bereits kommerzielle Zollsoftware einsetzen, Transportanmeldungen über B2B erstellen, den Transportprozess vollständig im TMS abbilden, Fahrer- und Fahrzeugdaten aus der Disposition übernehmen sowie DTS und Activ App systemgestützt verwalten. Müssen Daten wie Kennzeichen, Fahrer, Grenzübergang, Referenz- und Warenanmeldungsnummern in Declar nochmals manuell eingegeben werden, entsteht kein Digitalisierungsgewinn, sondern lediglich eine zusätzliche Webmaske.
Der langfristige Nutzen hängt deshalb stark davon ab, ob Declar später Vorlagen ermöglicht, Daten wiederverwendet, mehrere Warenanmeldungen effizient bündelt, praktikable Rollenmodelle bietet, Schnittstellen bereitstellt und Waren- und Transportanmeldung in einem durchgängigen Ablauf verbindet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt: klar nein. Ohne Warenanmeldung kann Declar keine kommerzielle Verzollungssoftware ersetzen.
Eine Zollsoftware übernimmt typischerweise deutlich mehr Funktionen:
Declar übernimmt derzeit lediglich einen kleinen Ausschnitt: die Erstellung und Übermittlung der Transportanmeldung. Ob Declar ab 2027 eine ausreichende Alternative für einfache Verzollungen wird, lässt sich noch nicht abschliessend beurteilen.
Das BAZG kündigt an, dass Declar ab 2027 auch die Erstellung von Warenanmeldungen für Einfuhr (ab Q1 2027) und Ausfuhr (ab Q3 2027) ermöglichen soll. Damit könnte Declar tatsächlich zum funktionalen Nachfolger von e-dec Web werden. Offen ist jedoch, wie weit dieser Funktionsumfang reicht. Zu klären sind insbesondere:
Solange diese Punkte nicht klar definiert sind, bleibt die Einordnung als vollständiger e-dec-Web-Nachfolger eine Zielbeschreibung – keine Beschreibung des aktuellen Produkts.
Ein Schweizer Unternehmen importiert Ware aus Deutschland.
Declar hat hier keine Verzollung durchgeführt – es hat lediglich die bereits erstellte Zollanmeldung mit dem tatsächlichen Transport verknüpft.
Gesamturteil: Declar ist ein sinnvoller Baustein des digitalen Transportprozesses – derzeit eher «Declar Transport» bzw. «Declar TA» als ein eigentlicher Nachfolger von e-dec Web. Ob es diese Rolle übernimmt, zeigt sich erst mit den Einfuhr- und Ausfuhr-Funktionen.
Declar ist heute nicht das, was viele Nutzer unter einem Nachfolger von e-dec Web verstehen. Die Anwendung erstellt aktuell keine Zollanmeldung, sondern nur eine Transportanmeldung: Sie verbindet eine bestehende Passar-Warenanmeldung mit einem Fahrzeug und übermittelt die Informationen über DTS an die Activ App.
Damit erfüllt Declar eine wichtige Funktion im neuen Passar-Prozess. Der aktuelle Mehrwert liegt vor allem darin, dass Unternehmen ohne B2B-Schnittstelle oder kommerzielle Software einen kostenlosen Zugang zur Transportanmeldung erhalten. Die eigentliche Bewährungsprobe folgt jedoch 2027.
Bis dahin ist Declar vor allem eines: eine kostenlose Web-Anwendung für die Passar-Transportanmeldung – mit dem Anspruch, später deutlich mehr zu werden.
Kurze, belegte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um Declar, Passar und e-dec Web.
Declar ist eine kostenlose Web-Anwendung des BAZG im Schweizer ePortal. Aktuell dient sie ausschliesslich der Transportanmeldung: Sie verknüpft eine bestehende Passar-Warenanmeldung mit einem Transport und übergibt sie über den Digital Transport Slip (DTS) an die Activ App. Eine Warenanmeldung lässt sich damit (noch) nicht erstellen.
Funktional noch nicht. Die Bezeichnung «Nachfolger e-dec Web» bezieht sich auf den geplanten Endzustand. Warenanmeldungen für Einfuhr (geplant Q1 2027) und Ausfuhr (geplant Q3 2027) sollen erst später dazukommen. Die letzte Zollanmeldung in e-dec Web ist für den 30.09.2027 vorgesehen.
Nein. Declar kann derzeit weder eine Einfuhr- noch eine Ausfuhr-Warenanmeldung erstellen. Es setzt voraus, dass die Warenanmeldung bereits in Passar vorhanden ist, und ergänzt nur die Transportanmeldung.
Declar ist kostenlos. Voraussetzung ist eine Registrierung im ePortal als Geschäftspartner des BAZG sowie die Geschäftspartnerrolle «Transport». In der Pilotphase ist die Nutzung zunächst auf beteiligte Pilotunternehmen beschränkt.
Aktuell nein. Eine Zollsoftware deckt deutlich mehr ab (Warenanmeldung, Tarifierung, Zollwertberechnung, Bewilligungen, Archivierung, ERP-/TMS-Schnittstellen). Declar übernimmt heute nur Erstellung und Übermittlung der Transportanmeldung.
Das BAZG hält fest, dass die Prozesse über B2B und Declar grundsätzlich gleichwertig funktionieren. Declar scheint vor allem ein zusätzlicher webbasierter Erfassungsweg zu sein. Eine klare Abgrenzung zum bisherigen Transport-Cockpit ist in den Unterlagen noch nicht eindeutig beschrieben.
Die Warenanmeldung enthält die zollrechtlich relevanten Angaben (Tarifnummer, Warenwert, Ursprung, Verfahren) und ist Grundlage der Verzollung. Die Transportanmeldung beschreibt den Grenzübertritt (Fahrzeug, Grenzübergang, Fahrer) und verbindet eine oder mehrere Warenanmeldungen mit dem Transport. Declar bearbeitet heute nur Letzteres.
Laut BAZG kann man es später erneut versuchen oder am Grenzübergang den Schalter aufsuchen, wo die Transportanmeldung durch BAZG-Mitarbeitende erstellt wird. Funktioniert ein DTS-Link nicht, kann auf einen ausgedruckten DTS mit Barcode-Scan ausgewichen werden.
Diese Einordnung stützt sich auf öffentlich kommunizierte BAZG-Unterlagen (Stand Juni 2026). Funktionsumfang und Termine können sich ändern; massgeblich sind stets die aktuellen behördlichen Vorgaben.
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