Einfuhrfreigrenze
Seit 01.07.2026: EU-€3 Pauschalzoll/Tarifposition (≤ €150) statt Freigrenze. Reisende: 430 EUR (Flug/See), 300 EUR (andere).
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Alle Zollinformationen für Österreich auf einen Blick: Mehrwertsteuer-Sätze, Einfuhrfreigrenzen, das Zollsystem (e-Zoll (BMF) / EMCS für verbrauchsteuerpflichtige Waren), Übersiedlungsgut-Regelungen für Privatpersonen und Fahrzeugimport-Voraussetzungen.
Österreich – Wichtigste Zolldaten
Mehrwertsteuer
20 %
Standardsatz
Ermässigt: 10 %
Mittelsatz (Kunst, Tiergarten, Wein): 13 %
USt = Umsatzsteuer (österreichisch). e-Zoll-System des BMF.
Einfuhrfreigrenze
€3 (≤€150)
Seit 01.07.2026: EU-€3 Pauschalzoll/Tarifposition (≤ €150) statt Freigrenze. Reisende: 430 EUR (Flug/See), 300 EUR (andere).
EORI-Nummer
Erforderlich
Zollsystem
e-Zoll (BMF) / EMCS für verbrauchsteuerpflichtige Waren
Gewerbliche Einfuhr & wichtige Zollverfahren
Seit 01.07.2026: EU-€3 Pauschalzoll/Tarifposition (≤ €150) statt Freigrenze. Reisende: 430 EUR (Flug/See), 300 EUR (andere).
Standardmehrwertsteuersatz 20% gilt für alle Einfuhren. USt = Umsatzsteuer (österreichisch). e-Zoll-System des BMF.
Österreich nutzt e-Zoll (BMF) / EMCS für verbrauchsteuerpflichtige Waren für alle Zollanmeldungen. Alle Einfuhranmeldungen werden elektronisch über dieses System eingereicht.
Eine EORI-Nummer ist für alle gewerblichen Einfuhren nach Österreich erforderlich.
Steuerbefreiung für Privatpersonen beim internationalen Umzug

Übersiedlungsgut wird in Österreich auf Basis der EU-VO 1186/2009 zoll- und USt-frei abgefertigt. Alle Gegenstände müssen 6 Monate im persönlichen Gebrauch im Ausland gewesen sein. Antrag beim zuständigen Zollamt. Das VIP+-Programm des Zollamts Österreich bietet Vorabklärungen für komplexe Fälle.
Formular / Verfahren
EU-VO 1186/2009 (Zoll + USt-Befreiung), Zollanmeldung beim Zollamt
Mindestaufenthalt Ausland
Mindestens 12 Monate Wohnsitz ausserhalb der EU
Einreichfrist
Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in Österreich
Eingeschränkte / verbotene Güter
Waffen ohne Genehmigung, Drogen, nicht konforme Lebensmittel
PKW-Import: Zoll, Steuern und Zulassung

Zollsatz
0% innerhalb EU; 6.5% aus Drittländern
MwSt / Steuer
20% USt (entfällt bei Übersiedlung)
Besonderheiten
NoVA (Normverbrauchsabgabe) – abhängig von CO₂-Wert des Fahrzeugs. BMVIT-Homologierung erforderlich. NOVA-Grundsteuerbefreiung bei Übersiedlung möglich. EU-CoC vereinfacht Zulassung.
Detaillierte Informationen zu Unterthemen
Häufige Fragen zum Zoll in Österreich.
Der Standardmehrwertsteuersatz in Österreich beträgt 20%. Ermässigter Satz: 10%. USt = Umsatzsteuer (österreichisch). e-Zoll-System des BMF.
Seit 01.07.2026: EU-€3 Pauschalzoll/Tarifposition (≤ €150) statt Freigrenze. Reisende: 430 EUR (Flug/See), 300 EUR (andere).
Österreich nutzt e-Zoll (BMF) / EMCS für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Zuständige Behörde: BMF/ZA (Zollamt Österreich (BMF)). https://www.bmf.gv.at/themen/zoll.html
Übersiedlungsgut wird in Österreich auf Basis der EU-VO 1186/2009 zoll- und USt-frei abgefertigt. Alle Gegenstände müssen 6 Monate im persönlichen Gebrauch im Ausland gewesen sein. Antrag beim zuständigen Zollamt. Das VIP+-Programm des Zollamts Österreich bietet Vorabklärungen für komplexe Fälle.
Erforderlich: EU-VO 1186/2009 (Zoll + USt-Befreiung), Zollanmeldung beim Zollamt. Mindestaufenthalt: Mindestens 12 Monate Wohnsitz ausserhalb der EU. Frist: Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in Österreich.
Zollsatz: 0% innerhalb EU; 6.5% aus Drittländern. MwSt/Steuer: 20% USt (entfällt bei Übersiedlung). NoVA (Normverbrauchsabgabe) – abhängig von CO₂-Wert des Fahrzeugs. BMVIT-Homologierung erforderlich. NOVA-Grundsteuerbefreiung bei Übersiedlung möglich. EU-CoC vereinfacht Zulassung.
Unsere Redaktion pflegt diese Übersicht laufend: Passar/Declar, EU-Zollreform 2026, HS-Codes, TARIC, CBAM, Zollfreigrenzen und Länderguides. Unterseiten führen auf Detail-Artikel, CMS-Beiträge auf redaktionell geprüfte Fachartikel.