CMR Frachtbrief
Vollständiger Leitfaden zum CMR-Frachtbrief: alle 24 Felder erklärt, Haftungsgrenzen (8,33 SDR/kg), Vergleich CMR vs. CIM vs. AWB, E-CMR und häufige Fehler beim Ausfüllen.


Schnellantwort: Was ist der CMR-Frachtbrief?
Der CMR-Frachtbrief ist das wichtigste Dokument im internationalen Strassentransport. Er basiert auf dem CMR-Übereinkommen (Convention relative au Contrat de transport international de Marchandises par Route) von 1956, ratifiziert in 55 Staaten. Er dient als: 1) Frachtvertrag, 2) Quittung für übernommene Güter, 3) Beweis über Transportbedingungen. Pflichtdokument bei grenzüberschreitenden Transporten in EU und Schweiz.
CMR-Felder erklärt (Auswahl wichtigste Felder)
| Feld | Bezeichnung | Pflicht |
|---|---|---|
| 1 | Absender | |
| 2 | Empfänger | |
| 3 | Bestimmungsort | |
| 4 | Übernahmeort | |
| 5 | Beigefügte Dokumente | — |
| 6 | Zeichen & Nummern | — |
| 7 | Anzahl Pakete | |
| 8 | Art der Verpackung | — |
| 9 | Güterbezeichnung | |
| 11 | Statistiknummer (HS) | — |
| 13 | Absenderanweisungen | — |
| 16 | Frachtführer | |
| 17 | Folgende Frachtführer | — |
| 19 | Vereinbarungen Fracht/Nebenkosten | — |
| 21 | Entstehungsort/-datum | |
| 23 | Unterschrift Absender | |
| 24 | Unterschrift Frachtführer |
* Pflichtfelder gemäss Art. 6 CMR-Konvention. Die vollständige Liste umfasst 24 nummerierte Felder.
Haftungsgrenzen nach CMR
| Schadensfall | Haftungsgrenze |
|---|---|
| Verlust / Beschädigung Gut | 8,33 SDR / kg |
| Überschreitung Lieferfrist | 1× Frachtkosten |
| Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit | Unbegrenzt |
| Erhöhte Haftung (Deklaration) | Deklarierter Wert |
Wann haftet der Frachtführer NICHT? (Art. 17 CMR)
Der Frachtführer haftet grundsätzlich nach dem Prinzip der Obhutshaftung (Art. 17 Abs. 1 CMR) – verschuldensunabhängig für alle Schäden zwischen Übernahme und Ablieferung. Es gibt jedoch klar definierte Haftungsausschlüsse.
⛈️ Höhere Gewalt (Art. 17 Abs. 2)
Unabwendbares Ereignis, das auch bei grösstmöglicher Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. Beispiele: Naturkatastrophen, Aufruhr, aussergewöhnliche Strassensperrungen. Beachte: Normale Verkehrsunfälle fallen in der Regel NICHT unter höhere Gewalt.
📦 Verpackungsmangel (Art. 17 Abs. 4 lit. b)
Schäden durch fehlende oder mangelhafte Verpackung, wenn das Gut unverpackt den üblichen Einwirkungen beim Strassentransport nicht standhält. Verlader haften selbst, wenn sie unzureichend verpacken. Wichtig: Frachtführer muss Mangel bei Übernahme vermerken.
🔧 Verlade-/Verstaufehler des Absenders (Art. 17 Abs. 4 lit. c)
Belädt oder verstaut der Absender das Gut selbst und verursacht dadurch einen Schaden (z.B. falsche Höhenstapelung, mangelnde Sicherung), entfällt die Haftung des Frachtführers. Voraussetzung: Frachtführer darf keinen Verladefehler mitverursacht haben.
🧪 Eigenart des Gutes (Art. 17 Abs. 4 lit. d)
Schäden, die aus der natürlichen Beschaffenheit des Gutes entstehen: Oxidation, Fermentierung, Austrocknung, natürlicher Schwund. Frachtführer muss beweisen, dass Schaden durch Eigenart entstanden ist, nicht durch eigenes Verschulden.

Verfügungsrecht des Absenders (Art. 12)
Solange der Frachtführer das Gut noch nicht abgeliefert hat, kann der Absender jederzeit in die Beförderung eingreifen. Er darf:
- Die Weiterbeförderung stoppen
- Den Ablieferungsort ändern
- Das Gut an einen anderen Empfänger umleiten
Nachfrachtführer (Art. 34–40 CMR)
Wenn mehrere Frachtführer nacheinander denselben Transport durchführen (häufig bei langen Strecken oder LTL-Netzwerken), spricht man von aufeinanderfolgenden Frachtführern. CMR Art. 34–40 regelt die Haftungsverteilung:
- Jeder Nachfrachtführer wird durch Übernahme des Gutes Vertragspartei des CMR
- Der Absender kann jeden am Transport beteiligten Frachtführer haftbar machen
- Interner Regress: Verantwortlicher Frachtführer muss anderen Nachfrachtführern Kosten erstatten
Vergleich: CMR vs. CIM vs. AWB
| Aspekt | CMR (Strasse) | CIM (Bahn) | AWB (Luft) |
|---|---|---|---|
| Übereinkommen | CMR 1956 | CIM/COTIF 1999 | Warschauer/Montrealer Abk. |
| Haftung/kg | 8,33 SDR/kg | 17 SDR/kg | 19 SDR/kg |
| Ausfertigungen | 4 (min. 3) | 3 | 3 |
| Digitale Variante | e-CMR (2008) | e-CIM möglich | e-AWB (IATA) |
| Reklamationsfrist | sofort (sichtbar) / 7 Tage (verdeckt) / 21 Tage (Verzug) | 3 Tage / 21 Tage | 7 Tage / 14 Tage |
E-CMR – Elektronischer Frachtbrief
Das Zusatzprotokoll zur CMR-Konvention (e-CMR-Protokoll, 2008) erlaubt die vollständig elektronische Abwicklung des CMR-Frachtbriefs. Es ist in 31 Staaten ratifiziert (Stand 2026) inkl. Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlande, Spanien. Die Schweiz hat das e-CMR-Protokoll noch nicht ratifiziert, akzeptiert aber e-CMR-Belege im Grenzverkehr.
Vorteile E-CMR
- Kein Papier, kein Verlust
- Echtzeit-Tracking & Status
- Schnellere Abrechnung
- Rechtssicher in 31 Ländern
Anforderungen E-CMR
- Elektronische Signaturen aller Parteien
- Zugänglichkeit für Zollbehörden
- Integrität & Vertraulichkeit
- Kompatibles EDI-System
Schadensabwicklung nach CMR – Schritt für Schritt
Schaden sofort bei Ablieferung dokumentieren
Erkennbare Schäden: Sofort auf dem CMR Frachtbrief vermerken, bevor der Fahrer unterschreibt. Fotos vom Schaden, der Verpackung und dem CMR-Dokument machen. Quittung ohne Vorbehalt gilt als Beweis für einwandfreien Zustand.
Reklamationsfrist einhalten
Äusserlich erkennbar: sofort bei Übergabe · Verdeckte Schäden: schriftlich innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung · Lieferverzug: schriftlich innerhalb 21 Tagen nach Ablieferung. Versäumte Fristen = kein Anspruch mehr gegen Frachtführer!
Schadensersatzklage: Verjährungsfristen beachten
CMR-Ansprüche verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung (Regelfall). Bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Frachtführers: 3 Jahre. Klagefrist kann durch schriftliche Reklamation unterbrochen werden.
Schadenshöhe berechnen & Versicherung einbeziehen
CMR-Haftungsgrenze: 8,33 SDR/kg (ca. EUR 10–11/kg). Bei hochwertigem Gut: Differenz durch Transportversicherung (All-Risk) abdecken. Für die Berechnung: Marktwert am Abholort + Transportkosten + Zölle, abzüglich Haftungsgrenze Frachtführer.
CMR-Versicherung & Deckungslücke – Was viele nicht wissen
Die CMR-Versicherung des Frachtführers deckt nur seine gesetzliche Haftung (max. 8,33 SDR/kg). Bei hochwertigem Gut entsteht eine erhebliche Deckungslücke. Beispiel: 500 kg Elektronik, Warenwert CHF 150.000 – Frachtführerhaftung max. ca. EUR 5.000. Differenz CHF ~145.000 ungedeckt.
Häufige Fehler beim CMR-Frachtbrief
- ✗Unvollständige Adressangaben (Feld 1/2)
- ✗Fehlende oder falsche Güterbezeichnung (Feld 9)
- ✗Falsches Gewicht/Abmessungen (Feld 10/12)
- ✗Fehlende ADR-Angaben bei Gefahrgut (UN-Nr., Klasse)
- ✗Unterschriften fehlen oder sind nicht lesbar
- ✗Voranmerkungen/Vorbehalte nicht notiert bei Beschädigungen