Einfuhrfreigrenze
Seit 01.07.2026 keine Zollfreiheit unter €150 (VO (EU) 2026/382). Übergang bis 01.07.2028: €3 Pauschalzoll pro Tarifposition bei Sendungen ≤ €150. MwSt/IOSS unverändert. Reisende: eigene Freigrenzen (430/300 €).
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Alle Zollinformationen für Deutschland auf einen Blick: Mehrwertsteuer-Sätze, Einfuhrfreigrenzen, das Zollsystem (ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)), Übersiedlungsgut-Regelungen für Privatpersonen und Fahrzeugimport-Voraussetzungen.
Deutschland – Wichtigste Zolldaten
Mehrwertsteuer
19 %
Standardsatz
Ermässigt: 7 %
EU-Mitglied: EU-Zolltarif (TARIC) gilt. EUSt = Einfuhrumsatzsteuer.
Einfuhrfreigrenze
€3 (≤€150)
Seit 01.07.2026 keine Zollfreiheit unter €150 (VO (EU) 2026/382). Übergang bis 01.07.2028: €3 Pauschalzoll pro Tarifposition bei Sendungen ≤ €150. MwSt/IOSS unverändert. Reisende: eigene Freigrenzen (430/300 €).
EORI-Nummer
Erforderlich
Zollsystem
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
Gewerbliche Einfuhr & wichtige Zollverfahren
Seit 01.07.2026 keine Zollfreiheit unter €150 (VO (EU) 2026/382). Übergang bis 01.07.2028: €3 Pauschalzoll pro Tarifposition bei Sendungen ≤ €150. MwSt/IOSS unverändert. Reisende: eigene Freigrenzen (430/300 €).
Standardmehrwertsteuersatz 19% gilt für alle Einfuhren. EU-Mitglied: EU-Zolltarif (TARIC) gilt. EUSt = Einfuhrumsatzsteuer.
Deutschland nutzt ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) für alle Zollanmeldungen. Alle Einfuhranmeldungen werden elektronisch über dieses System eingereicht.
Eine EORI-Nummer ist für alle gewerblichen Einfuhren nach Deutschland erforderlich.
Steuerbefreiung für Privatpersonen beim internationalen Umzug

Haushaltsgegenstände, die mindestens 6 Monate im Ausland in Gebrauch waren, können zoll- und einfuhrumsatzsteuerbefreit eingeführt werden. Neue und gebrauchte Gegenstände mit nachweislichem Auslandsgebrauch sind begünstigt. Die Einfuhr erfolgt über ATLAS-Zollanmeldung beim zuständigen Zollamt.
Formular / Verfahren
§ 12 EUStBV (Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung), ATLAS-Anmeldung
Mindestaufenthalt Ausland
Mindestens 12 Monate Wohnsitz ausserhalb der EU
Einreichfrist
Übersiedlungsgut innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme einführen
Eingeschränkte / verbotene Güter
Waffen ohne Waffenschein, Betäubungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel, invasive Tierarten
PKW-Import: Zoll, Steuern und Zulassung

Zollsatz
6.5% Zoll aus Nicht-EU-Ländern (EU-Mitglieder: zollfrei)
MwSt / Steuer
19% Einfuhrumsatzsteuer (kann bei Übersiedlung entfallen)
Besonderheiten
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich. Einzelabnahme durch TÜV/DEKRA ohne CoC. Nationale Typzulassung (§ 21 StVZO) als Alternative. Kraftfahrsteuer und ggf. NoVA für Österreich-Import.
Detaillierte Informationen zu Unterthemen
Häufige Fragen zum Zoll in Deutschland.
Der Standardmehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%. Ermässigter Satz: 7%. EU-Mitglied: EU-Zolltarif (TARIC) gilt. EUSt = Einfuhrumsatzsteuer.
Seit 01.07.2026 keine Zollfreiheit unter €150 (VO (EU) 2026/382). Übergang bis 01.07.2028: €3 Pauschalzoll pro Tarifposition bei Sendungen ≤ €150. MwSt/IOSS unverändert. Reisende: eigene Freigrenzen (430/300 €).
Deutschland nutzt ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Zuständige Behörde: GZD (Generalzolldirektion (Bundeszollverwaltung)). https://www.zoll.de
Haushaltsgegenstände, die mindestens 6 Monate im Ausland in Gebrauch waren, können zoll- und einfuhrumsatzsteuerbefreit eingeführt werden. Neue und gebrauchte Gegenstände mit nachweislichem Auslandsgebrauch sind begünstigt. Die Einfuhr erfolgt über ATLAS-Zollanmeldung beim zuständigen Zollamt.
Erforderlich: § 12 EUStBV (Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung), ATLAS-Anmeldung. Mindestaufenthalt: Mindestens 12 Monate Wohnsitz ausserhalb der EU. Frist: Übersiedlungsgut innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme einführen.
Zollsatz: 6.5% Zoll aus Nicht-EU-Ländern (EU-Mitglieder: zollfrei). MwSt/Steuer: 19% Einfuhrumsatzsteuer (kann bei Übersiedlung entfallen). EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich. Einzelabnahme durch TÜV/DEKRA ohne CoC. Nationale Typzulassung (§ 21 StVZO) als Alternative. Kraftfahrsteuer und ggf. NoVA für Österreich-Import.
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