Einfuhrfreigrenze
Ca. €60. Reisende: 200.000 JPY (~€1.200) zollfrei. Darüber hinaus gilt der reguläre Zolltarif.
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Alle Zollinformationen für Japan auf einen Blick: Mehrwertsteuer-Sätze, Einfuhrfreigrenzen, das Zollsystem (NACCS (Nippon Automated Cargo and Port Consolidated System)), Übersiedlungsgut-Regelungen für Privatpersonen und Fahrzeugimport-Voraussetzungen.
Japan – Wichtigste Zolldaten
Mehrwertsteuer
10 %
Standardsatz
Ermässigt: 8 %
Verbrauchsteuer (消費税 Shōhizei). 8% für Lebensmittel und Abonnement-Zeitungen (seit 2019). JEFTA (EU-Japan-FTA) seit 2019: viele Zölle auf EU-Waren reduziert/abgeschafft.
Einfuhrfreigrenze
10000 JPY
Ca. €60. Reisende: 200.000 JPY (~€1.200) zollfrei. Darüber hinaus gilt der reguläre Zolltarif.
EORI-Nummer
Nicht erforderlich (Nicht-EU)
Kein EU-EORI. Importeure benötigen Customs Consignee Code. Direktimporte durch ausländische Unternehmen schwierig – japanischer Importeur als IOR (Importer of Record) empfohlen.
Zollsystem
NACCS (Nippon Automated Cargo and Port Consolidated System)
Gewerbliche Einfuhr & wichtige Zollverfahren
Ca. €60. Reisende: 200.000 JPY (~€1.200) zollfrei. Darüber hinaus gilt der reguläre Zolltarif.
Standardmehrwertsteuersatz 10% gilt für alle Einfuhren. Verbrauchsteuer (消費税 Shōhizei). 8% für Lebensmittel und Abonnement-Zeitungen (seit 2019). JEFTA (EU-Japan-FTA) seit 2019: viele Zölle auf EU-Waren reduziert/abgeschafft.
Japan nutzt NACCS (Nippon Automated Cargo and Port Consolidated System) für alle Zollanmeldungen. Alle Einfuhranmeldungen werden elektronisch über dieses System eingereicht.
Kein EU-EORI. Importeure benötigen Customs Consignee Code. Direktimporte durch ausländische Unternehmen schwierig – japanischer Importeur als IOR (Importer of Record) empfohlen.
Steuerbefreiung für Privatpersonen beim internationalen Umzug

Personen, die nach Japan zurückkehren oder neu einreisen, können persönliche Gegenstände und Haushaltswaren zoll- und verbrauchsteuerfrei einführen. Alle Güter müssen im persönlichen Gebrauch im Ausland gewesen sein. Nachsendegut (Betterment-Sendungen) muss separat mit Formular C-5360 angemeldet werden. Alkohol und Tabak haben eigene Freigrenzen.
Formular / Verfahren
Zollanmeldung C-5360 (携帯品・別送品申告書) für Begleit- und Nachsendegut
Mindestaufenthalt Ausland
Mindestens 1 Jahr Wohnsitz im Ausland
Einreichfrist
Nachsendegut muss innerhalb von 6 Monaten nach Einreise eintreffen
Eingeschränkte / verbotene Güter
Waffen, Drogen, Pornografie, bestimmte Medikamente (z.B. Pseudoephedrin), CITES-Arten, nicht zugelassene Lebensmittel
PKW-Import: Zoll, Steuern und Zulassung

Zollsatz
0% Zoll auf PKW (JEFTA-Präferenz für EU-Fahrzeuge)
MwSt / Steuer
10% Verbrauchsteuer (消費税) bei Kauf/Einfuhr
Besonderheiten
Technische Prüfung durch Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism (MLIT). Shaken (車検) – regelmässige Fahrzeuginspektionspflicht. Links-Verkehr (Linkssteuerfahrzeuge erlaubt, aber links-Rechtsverkehr). EU-Fahrzeuge oft ohne Anpassung zulässig dank JEFTA. JCI (Japanese Compulsory Insurance) obligatorisch.
Häufige Fragen zum Zoll in Japan.
Der Standardmehrwertsteuersatz in Japan beträgt 10%. Ermässigter Satz: 8%. Verbrauchsteuer (消費税 Shōhizei). 8% für Lebensmittel und Abonnement-Zeitungen (seit 2019). JEFTA (EU-Japan-FTA) seit 2019: viele Zölle auf EU-Waren reduziert/abgeschafft.
Ca. €60. Reisende: 200.000 JPY (~€1.200) zollfrei. Darüber hinaus gilt der reguläre Zolltarif.
Japan nutzt NACCS (Nippon Automated Cargo and Port Consolidated System). Zuständige Behörde: Japan Customs (Japan Customs (Zollamt Japan, Finanzministerium)). https://www.customs.go.jp
Personen, die nach Japan zurückkehren oder neu einreisen, können persönliche Gegenstände und Haushaltswaren zoll- und verbrauchsteuerfrei einführen. Alle Güter müssen im persönlichen Gebrauch im Ausland gewesen sein. Nachsendegut (Betterment-Sendungen) muss separat mit Formular C-5360 angemeldet werden. Alkohol und Tabak haben eigene Freigrenzen.
Erforderlich: Zollanmeldung C-5360 (携帯品・別送品申告書) für Begleit- und Nachsendegut. Mindestaufenthalt: Mindestens 1 Jahr Wohnsitz im Ausland. Frist: Nachsendegut muss innerhalb von 6 Monaten nach Einreise eintreffen.
Zollsatz: 0% Zoll auf PKW (JEFTA-Präferenz für EU-Fahrzeuge). MwSt/Steuer: 10% Verbrauchsteuer (消費税) bei Kauf/Einfuhr. Technische Prüfung durch Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism (MLIT). Shaken (車検) – regelmässige Fahrzeuginspektionspflicht. Links-Verkehr (Linkssteuerfahrzeuge erlaubt, aber links-Rechtsverkehr). EU-Fahrzeuge oft ohne Anpassung zulässig dank JEFTA. JCI (Japanese Compulsory Insurance) obligatorisch.
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