Einfuhrfreigrenze
Unter CHF 150: kein Zoll. MWST fällt ab CHF 5 Steuerbetrag an.
Lädt …

Alle Zollinformationen für Schweiz auf einen Blick: Mehrwertsteuer-Sätze, Einfuhrfreigrenzen, das Zollsystem (Passar (Transit) / Declar (Einfuhr)), Übersiedlungsgut-Regelungen für Privatpersonen und Fahrzeugimport-Voraussetzungen.
Schweiz – Wichtigste Zolldaten
Mehrwertsteuer
8.1 %
Standardsatz
Ermässigt: 2.6 %
Beherbergung: 3.8 %
Nicht-EU: eigenes MWST-System, kein EU-Tarif
Einfuhrfreigrenze
150 CHF
Unter CHF 150: kein Zoll. MWST fällt ab CHF 5 Steuerbetrag an.
EORI-Nummer
Nicht erforderlich (Nicht-EU)
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU – kein EU-EORI. Eigene Zollanmeldung via BAZG-Systeme.
Zollsystem
Passar (Transit) / Declar (Einfuhr)
Gewerbliche Einfuhr & wichtige Zollverfahren
Unter CHF 150: kein Zoll. MWST fällt ab CHF 5 Steuerbetrag an.
Standardmehrwertsteuersatz 8.1% gilt für alle Einfuhren. Nicht-EU: eigenes MWST-System, kein EU-Tarif
Schweiz nutzt Passar (Transit) / Declar (Einfuhr) für alle Zollanmeldungen. Alle Einfuhranmeldungen werden elektronisch über dieses System eingereicht.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU – kein EU-EORI. Eigene Zollanmeldung via BAZG-Systeme.
Steuerbefreiung für Privatpersonen beim internationalen Umzug

Privatpersonen, die in die Schweiz umziehen, können ihren Hausrat zoll- und MWST-frei einführen. Voraussetzung: mindestens 12 Monate Wohnsitz im Ausland, alle Gegenstände im persönlichen Gebrauch. Der Hausrat muss innerhalb von 2 Jahren nach Wohnsitznahme importiert werden.
Formular / Verfahren
Formular 18.44 (Übersiedlungsgut)
Mindestaufenthalt Ausland
12 Monate Wohnsitz im Ausland
Einreichfrist
Antrag vor oder bei der Einreise einreichen
Eingeschränkte / verbotene Güter
Waffen, Betäubungsmittel, geschützte Tierarten (CITES), Rohmilch aus Risikogebieten
PKW-Import: Zoll, Steuern und Zulassung

Zollsatz
0% bei Übersiedlung (mit Formular 18.44)
MwSt / Steuer
8.1% MWST (kann bei Übersiedlung entfallen)
Besonderheiten
MFKV-Homologierung erforderlich (Prüfstelle: MFK). Fahrzeuge müssen CH-Zulassungsstandards erfüllen. Originale ausländische Typengenehmigung (CoC) erleichtert das Verfahren.
Detaillierte Informationen zu Unterthemen
Vertiefung
Das neue digitale Transitverfahren der Schweiz: Roadmap, ePortal-Registrierung und Fristen.
Vertiefung
Nachfolger von e-dec Web: digitale Einfuhrzollanmeldung in der Schweiz ab 2025.
Vertiefung
Import, Export, Transit und CO₂-Vorschriften für Fahrzeuge in der Schweiz.
Häufige Fragen zum Zoll in Schweiz.
Der Standardmehrwertsteuersatz in Schweiz beträgt 8.1%. Ermässigter Satz: 2.6%. Nicht-EU: eigenes MWST-System, kein EU-Tarif
Unter CHF 150: kein Zoll. MWST fällt ab CHF 5 Steuerbetrag an.
Schweiz nutzt Passar (Transit) / Declar (Einfuhr). Zuständige Behörde: BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). https://www.bazg.admin.ch
Privatpersonen, die in die Schweiz umziehen, können ihren Hausrat zoll- und MWST-frei einführen. Voraussetzung: mindestens 12 Monate Wohnsitz im Ausland, alle Gegenstände im persönlichen Gebrauch. Der Hausrat muss innerhalb von 2 Jahren nach Wohnsitznahme importiert werden.
Erforderlich: Formular 18.44 (Übersiedlungsgut). Mindestaufenthalt: 12 Monate Wohnsitz im Ausland. Frist: Antrag vor oder bei der Einreise einreichen.
Zollsatz: 0% bei Übersiedlung (mit Formular 18.44). MwSt/Steuer: 8.1% MWST (kann bei Übersiedlung entfallen). MFKV-Homologierung erforderlich (Prüfstelle: MFK). Fahrzeuge müssen CH-Zulassungsstandards erfüllen. Originale ausländische Typengenehmigung (CoC) erleichtert das Verfahren.
Unsere Redaktion pflegt diese Übersicht laufend: Passar/Declar, EU-Zollreform 2026, HS-Codes, TARIC, CBAM, Zollfreigrenzen und Länderguides. Unterseiten führen auf Detail-Artikel, CMS-Beiträge auf redaktionell geprüfte Fachartikel.