Einfuhr (Import)
Fahrzeug wird definitiv in die Schweiz eingeführt. Zollanmeldung, MWST und ggf. Automobilsteuer werden fällig. Anschliessend Zulassung beim Strassenverkehrsamt.
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Ob Auto, Motorrad oder Nutzfahrzeug: Beim Grenzübertritt zählen saubere Dokumente, die richtige Zollanmeldung und ein klarer Ablauf. Auf dieser Seite bündeln wir die wichtigsten Grundlagen – ohne Behördenjargon.
Einfuhr, Ausfuhr und Transit – die drei Grundfälle beim Fahrzeug-Grenzübertritt.
Fahrzeug wird definitiv in die Schweiz eingeführt. Zollanmeldung, MWST und ggf. Automobilsteuer werden fällig. Anschliessend Zulassung beim Strassenverkehrsamt.
Fahrzeug verlässt die Schweiz definitiv. Je nach Destination kann eine Ausfuhranmeldung oder ein Exportdokument nötig sein. MWST-Rückerstattung ggf. möglich.
Fahrzeug wird nur durch ein Gebiet geführt, ohne dort dauerhaft eingeführt zu werden. Oft ist ein T1-Dokument oder ein Carnet de Passages en Douane (CPD) erforderlich.
Beim Fahrzeugverkehr über Grenzen unterscheidet man grob zwischen Einfuhr (Import in die Schweiz), Ausfuhr (Export aus der Schweiz) und Transit (Durchfuhr). Je nach Route kann auch ein Transitdokument (z.B. T1) relevant werden.
Was wird fällig? Konkrete Sätze und Sonderregelungen.
8,1 %
Auf den Fahrzeugwert inkl. Transportkosten bis Bestimmungsort (CIF-Wert).
4 %
Für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Basis: Fahrzeugwert.
CO₂
Bei Überschreitung der Zielvorgaben für Neu- und Lieferwagen. Wird via ASTRA berechnet.
0 %
Fahrzeuge können ggf. abgabenfrei eingeführt werden, wenn sie mind. 6 Monate im Ausland auf den Importeur zugelassen waren.
ℹ️ Massgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAZG und ASTRA. Die genauen Abgaben hängen von Fahrzeugtyp, Herkunft und Importfall ab.
Von der Vorbereitung bis zur Zulassung – der typische Ablauf im Überblick.

Vollständige Unterlagen sparen Zeit und vermeiden Probleme bei der Zollabfertigung.
Mit Fahrzeugwert in CHF oder umrechenbarer Fremdwährung inkl. Transportkosten.
Ausländischer Fahrzeugausweis oder Certificate of Conformity (Typgenehmigung).
Pass oder ID-Karte des Importeurs bzw. bevollmächtigten Unternehmens.
Für Präferenzzollsätze aus Ländern mit Freihandelsabkommen mit der Schweiz.
Elektronische Einfuhrverzollungsanmeldung beim BAZG.
Seit 1.1.2024 ausschliesslich digital via Anwendung «Fahrzeugimport CO2» des ASTRA.
Für Neu- und Lieferwagen obligatorisch – was du wissen musst.

Für Personenwagen und Lieferwagen gibt es CO₂-Zielvorgaben. Überschreitet das Fahrzeug den Zielwert, fällt eine Sanktion an, die nachträglich durch das Bundesamt für Energie erhoben wird. Import- und Herstellungsdaten müssen via ASTRA gemeldet werden (seit 1.1.2024 ausschliesslich digital).
Serienmässig produzierte Fahrzeuge brauchen eine Typengenehmigung (Homologation) des ASTRA. Bei Einzelimporten für den Eigengebrauch entfällt diese. Einzeln importierte Fahrzeuge werden vor der Zulassung einer Einzelprüfung durch die kantonale Zulassungsbehörde unterzogen.
Wenn ein Fahrzeug durch ein Gebiet lediglich durchgeführt wird (ohne dort endgültig eingeführt zu werden), kann ein Transitverfahren nötig sein. Das ist besonders dann ein Thema, wenn mehrere Länder/Regionen an der Transportkette beteiligt sind.
Für CO₂-Vollzug und Typengenehmigung können spezialisierte Agenturen (z.B. Bourse-CO2, CO2 Börse AG, DTC Dynamic Test Center AG) beauftragt werden.
Je nach Route gibt es unterschiedliche Zollstellen. Öffnungszeiten und Zuständigkeiten können variieren – prüfe vorab, welche Abfertigung für deinen Fall passt.
Häufige Fragen zur Fahrzeugverzollung in der Schweiz – kompakt beantwortet.
Typisch sind Kaufvertrag/Rechnung, ausländischer Fahrzeugausweis, Identitätsnachweis sowie die Zoll-/Einfuhrunterlagen. Je nach Fall können zusätzliche Nachweise (z.B. Herkunft/Präferenz, technische Unterlagen) nötig sein.
Einfuhr betrifft die Anmeldung/Abgaben bei der Einbringung in die Schweiz. Ausfuhr ist die Abmeldung/Anmeldung beim Verlassen der Schweiz. Transit (z.B. T1) wird genutzt, wenn ein Fahrzeug durch ein Gebiet/Land lediglich „durchgeführt“ wird, ohne dort endgültig eingeführt zu werden.
Sehr häufig ja – für viele Importfälle ist 13.20 A der zentrale Verzollungsnachweis für die spätere Zulassung. Details und FAQ findest du auf unserer eigenen 13.20 A Seite.
Üblich sind: Transportkosten, Zoll-/Einfuhrabgaben (je nach Ursprung/Regelung), Schweizer MwSt. sowie ggf. weitere fahrzeugbezogene Abgaben. Zusätzlich entstehen oft Gebühren für Dokumente/Abwicklung und spätere Zulassungsschritte.
Bei bestimmten Importen (z.B. sehr neue Fahrzeuge) können CO₂-Vorgaben relevant werden. Die genaue Einordnung hängt vom Fahrzeug und den aktuellen Vorgaben ab – wir geben auf dieser Seite nur den Überblick und verlinken auf weiterführende Stellen.
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Wenn du tiefer einsteigen willst, nutze unsere fokussierten Einstiegspunkte (Status-Auswahl, Links, 13.20 A Erklärung).
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