Erst die abgeschlossene Zollabfertigung erlaubt es, Waren legal ĂŒber eine Staatsgrenze zu bewegen: Ohne gĂŒltiges Zollverfahren darf keine Sendung ein- oder ausgefĂŒhrt werden.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-procedures/customs-clearance_en
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