AT · AUT
Transitland Zentraleuropa, Donau- und Bahnkorridore, Pharma- und Industriestandort
Hauptstadt: Wien
Kurzprofil
Österreich (AT) ist ein Binnenland in Mitteleuropa und eine zentrale Transitdrehscheibe für Güterströme zwischen West- und Osteuropa sowie zwischen den Nordseehäfen und der Adria. Als EU-Mitglied gehört das Land zur EU-Zollunion und zur Eurozone; die Abwicklung erfolgt über das Zollamt Österreich nach dem EU-Zollkodex mit dem Austrian Customs Clearance System (AIS, AES, ICS2). Der Regelsatz der Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 20 Prozent. Wichtigster Cargo-Flughafen ist Wien-Schwechat (VIE), ergänzt durch Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck; die Binnenschifffahrt läuft über die Donauhäfen Wien, Linz und Enns, als Zugangshäfen dienen Koper, Triest, Hamburg, Bremerhaven und Rotterdam. Strassen- und Bahnachsen wie der Baltisch-Adriatische Korridor, die Brennerachse und der Rhein-Alpen-Korridor verbinden das Land mit den CEE-Märkten und den Seehäfen. Typische Fracht sind Maschinen, Fahrzeugteile, Pharmazeutika sowie Papier und Stahl; wichtigste Handelspartner sind Deutschland, Italien, die Schweiz und die USA.
Erwähnte Länder
Import-System
EU-Zollkodex (UZK). Abwicklung über das Austrian Customs Clearance System (ACCS): Automated Import System (AIS) und ICS2 für summarische Eingangsmeldungen.
Export-System
EU-Zollkodex (UZK). Ausfuhr über das Automated Export System (AES) im Austrian Customs Clearance System (ACCS); Versand über NCTS.
Einfuhrsteuer / MwSt
EU-Präferenzabkommen: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED, Ursprungserklärung (REX), A.TR im Verkehr mit der Türkei, Certificate of Origin.
EU-Verbote und -Beschränkungen: Waffen und Kriegsmaterial, Kulturgüter, Abfälle, geschützte Arten (CITES), Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen, Arzneimittel.
EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 und Aussenwirtschaftsgesetz 2011; Genehmigung durch das BMWET. EU-Sanktionen (u.a. Russland, Belarus, Iran) werden angewendet.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen in die EU. Innerhalb der EU gibt es eine Zollunion; bei Einfuhren aus Drittländern sind Zollabfertigung und Einfuhrumsatzsteuer typisch relevante Punkte.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Alpiner Transit mit Sonderregeln: sektorales Fahrverbot und Nachtfahrverbot in Tirol, zeitweise LKW-Blockabfertigung am Brenner. Sonst strukturell stabiles Logistikland.
Winterliche Bedingungen auf Alpenachsen (Brenner, Tauern, Arlberg): Schnee sowie Ketten- oder Winterausrüstungspflicht können den Strassentransit verzögern.
Koralmbahn Graz-Klagenfurt seit 2025 in Betrieb (Baltisch-Adriatischer Korridor); Semmering-Basistunnel bis rund 2030. 2026 temporäre USt-Senkung auf bestimmte Nahrungsmittel.
Stand: 2026-07-18
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
| Datum | Feiertag | Typ | Zoll zu | Transport betroffen | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2026 | Neujahr | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 6. Jan. 2026 | Heilige Drei Könige | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 6. Apr. 2026 | Ostermontag | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 1. Mai 2026 | Staatsfeiertag | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 14. Mai 2026 | Christi Himmelfahrt | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 25. Mai 2026 | Pfingstmontag | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 4. Juni 2026 | Fronleichnam | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 15. Aug. 2026 | Mariä Himmelfahrt | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 26. Okt. 2026 | Nationalfeiertag | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 1. Nov. 2026 | Allerheiligen | National | Fällt 2026 auf einen Sonntag; Lkw-Fahrverbot über 7,5 t bis 22:00 (§ 42 StVO). | ||
| 8. Dez. 2026 | Mariä Empfängnis | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Handel teilweise geöffnet. | ||
| 25. Dez. 2026 | Christtag | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. | ||
| 26. Dez. 2026 | Stefanitag | National | Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen. |
Neujahr
1. Jan. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Heilige Drei Könige
6. Jan. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Ostermontag
6. Apr. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Staatsfeiertag
1. Mai 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Christi Himmelfahrt
14. Mai 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Pfingstmontag
25. Mai 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Fronleichnam
4. Juni 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Mariä Himmelfahrt
15. Aug. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Nationalfeiertag
26. Okt. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Allerheiligen
1. Nov. 2026
Fällt 2026 auf einen Sonntag; Lkw-Fahrverbot über 7,5 t bis 22:00 (§ 42 StVO).
Mariä Empfängnis
8. Dez. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Handel teilweise geöffnet.
Christtag
25. Dez. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Stefanitag
26. Dez. 2026
Lkw-Feiertagsfahrverbot über 7,5 t von 00:00 bis 22:00 (§ 42 StVO); Zollstellen und Betriebe geschlossen.
Quellen: Arbeitsruhegesetz / wien.gv.at
Samstag 15:00 bis Sonntag 22:00 (durchgehend), 15:00–22:00 (Europe/Vienna)
ab 7.5 t
Ausnahmen u.a. für verderbliche Lebensmittel, Presse, kombinierter Verkehr (Vor-/Nachlauf), Notfalleinsätze; Details § 42 StVO.
Ausnahmebewilligung möglich
Gilt für Lkw mit Anhänger über 3,5 t sowie Lkw und Sattel-Kfz über 7,5 t; Rechtsgrundlage § 42 StVO.
An gesetzlichen Feiertagen 00:00 bis 22:00, 00:00–22:00 (Europe/Vienna)
ab 7.5 t
Ausnahmen analog Wochenendfahrverbot (§ 42 StVO), u.a. verderbliche Ware und kombinierter Verkehr.
Ausnahmebewilligung möglich
Gilt an allen 13 gesetzlichen Feiertagen Österreichs; Rechtsgrundlage § 42 StVO.
Täglich 22:00 bis 05:00, 22:00–05:00 (Europe/Vienna)
ab 7.5 t
Lärmarme Lkw (L-Kennzeichnung) dürfen fahren, max. 60 km/h; weitere Ausnahmen § 42 StVO.
Ausnahmebewilligung möglich
Auf einzelnen Strecken (z.B. A12 Inntal) gelten zusätzliche sektorale und Nachtfahrverbote des Landes Tirol.
An bestimmten Samstagen ganztägig (Fahrverbotskalender 2026) (Europe/Vienna)
27. Juni 2026 – 26. Sept. 2026
ab 7.5 t
Betroffene Strassen: A12 Inntal Autobahn, A13 Brenner Autobahn, A14 Rheintal/Walgau Autobahn
Ausnahmen gemäss Fahrverbotskalender-Verordnung; Ziel-/Quellverkehr teils ausgenommen.
Ausnahmebewilligung möglich
Ganztägige Samstagsverbote an Reisesamstagen 27.6.–26.9.2026 auf Transitachsen; jährlich per Verordnung neu festgelegt.
Quellen: WKO / § 42 StVO · WKO Fahrverbotskalender 2026
Betreiber: ASFINAG
Lkw über 3,5 t hzG, Sattel-Kfz, Busse
Kilometerabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstrassen für Kfz über 3,5 t; Abrechnung über GO-Box (OBU-Pflicht). Tarife nach Achszahl, EURO-Emissionsklasse und seit 2024 CO2-Emissionsklasse; Sondermauten u.a. Brenner, Tauern, Arlberg.
Quellen: ASFINAG
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Für Waren aus anderen EU-Staaten gilt der freie Warenverkehr ohne Zollanmeldung. Für Sendungen aus Drittländern ist eine elektronische Einfuhranmeldung über das Automated Import System (AIS) des Zollamts Österreich erforderlich.
Der Regelsatz beträgt 20 Prozent, ermässigte Sätze liegen bei 13 und 10 Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zollamt Österreich erhoben. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine Freigrenze mehr für Kleinsendungen aus Drittländern.
Österreich wickelt Zollvorgänge nach dem EU-Zollkodex (UZK) über das Austrian Customs Clearance System (ACCS) ab. Dazu zählen das Automated Import System (AIS), das Automated Export System (AES) und ICS2 für summarische Eingangsmeldungen.
Ja. Österreich ist EU-Mitglied und gehört zur EU-Zollunion sowie zur Eurozone. Im Warenverkehr mit Drittländern gelten der Gemeinsame Zolltarif der EU und die EU-Präferenzabkommen.
Als Binnenland nutzt Österreich Zugangshäfen wie Koper und Triest an der Adria sowie Hamburg, Bremerhaven und Rotterdam an der Nordsee. Die Binnenschifffahrt läuft über die Donauhäfen Wien, Linz und Enns.
Auf der Brennerroute und in Tirol gelten Sonderregeln wie sektorales Fahrverbot, Nachtfahrverbot und zeitweise LKW-Blockabfertigung. Diese können zu Wartezeiten führen und sollten in der Tourenplanung berücksichtigt werden.
Der zentrale Cargo-Flughafen ist Wien-Schwechat (VIE). Weitere Frachtstandorte sind Linz (LNZ), Graz (GRZ), Salzburg (SZG) und Innsbruck (INN).
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