Das Europäische Parlament hat einer Änderung der EU-Regeln für Lkw-Maut zugestimmt. Dabei geht es darum, wie stark Mitgliedstaaten emissionsfreie und emissionsarme schwere Fahrzeuge bei der Maut entlasten dürfen. Grundlage ist die Eurovignetten-Richtlinie, also der europäische Rahmen für bestimmte Strassenbenutzungsgebühren.
Nach dem angenommenen Text sollen ab 1. Juli 2031 höchstens 75 Prozent Ermässigung für emissionsfreie Fahrzeuge möglich sein. Für emissionsarme Fahrzeuge soll die Grenze dann bei 50 Prozent liegen. Die VerkehrsRundschau weist darauf hin, dass die formelle Bestätigung durch den Rat noch aussteht. Der Beschluss ist daher nicht mit einer bereits überall geltenden Tarifänderung gleichzusetzen.
Für Fuhrparks ist vor allem der Zeithorizont wichtig. Wer heute ein Fahrzeug anschafft oder langfristig least, sollte seine Rechnung über die gesamte Nutzungsdauer aufstellen. Eine derzeitige Entlastung darf dabei nicht ungeprüft für alle kommenden Jahre fortgeschrieben werden. Auch die gefahrenen Länder müssen zur Kalkulation passen.
Die neuen Grenzen verpflichten die Mitgliedstaaten nicht, tatsächlich den maximalen Rabatt zu gewähren. Für eine konkrete Tour zählen deshalb weiterhin die nationalen Tarife und die anerkannte Einstufung des Fahrzeugs. Emissionsarm und emissionsfrei sind unterschiedliche Kategorien. Ein alternativ angetriebener Lkw gehört nicht allein wegen seiner Bezeichnung automatisch in die günstigste Klasse.
Speditionen sollten bei Angeboten mit langer Laufzeit eine überprüfbare Mautklausel vorsehen. Dazu gehört, welche Änderungen weitergegeben werden und wie der Nachweis erfolgt. So lassen sich spätere Diskussionen über angekündigte und tatsächlich wirksame Gebühren besser vermeiden.
Verlader können von ihren Transportpartnern eine nachvollziehbare Rechnung verlangen. Anschaffung, Energie, Wartung und Maut sollten getrennt sichtbar sein. Die politische Richtung ist damit ein Planungspunkt. Ein belastbarer Preis für eine bestimmte Relation entsteht aber erst aus Fahrzeugdaten, Strecken und den dort wirklich geltenden Gebühren.
