Bei den EU-Methanregeln für importierte Energieträger steht ein möglicher Aufschub im Raum. Frankreich hat vorgeschlagen, wichtige Anforderungen für Importeure um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Die EU-Kommission prüft den Antrag, hat aber noch keine Verschiebung beschlossen.
Nach dem bestehenden Zeitplan müssen Importeure ab 1. Januar 2027 nachweisen, dass Öl, Gas und Kohle unter Methan-Mess-, Berichts- und Prüfregeln hergestellt wurden, die den EU-Anforderungen entsprechen. Methan ist ein starkes Treibhausgas und kann bei Förderung, Verarbeitung und Transport entweichen.
Für LNG- und Gasimporteure geht es um Daten aus der ganzen Lieferkette. Ein Terminal in Europa kann die Informationen nicht allein erzeugen. Produzenten, Händler, Schiffsparteien und Käufer müssen Herkunft und Emissionsdaten zusammenbringen.
Ein Aufschub würde mehr Vorbereitungszeit geben, die Pflicht aber nicht grundsätzlich abschaffen. Solange kein neuer Rechtsakt veröffentlicht ist, sollten Unternehmen mit dem geltenden Termin weiterarbeiten. Eine politische Diskussion ist keine Fristverlängerung.
Fehlende oder verspätete Daten können später die Vertragsabwicklung und Annahme einer Lieferung erschweren. Zuständigkeiten gehören deshalb jetzt in Einkaufs- und Transportverträge.
