Der Ständerat hat die erste grosse Runde zu den Bilateralen III durchgeführt und wichtige Leitplanken gesetzt. Besonders umstritten war die Frage, wie das Volk später abstimmen soll. Mit 23 zu 17 Stimmen bei drei Enthaltungen entschied die kleine Kammer, den Stabilisierungsteil dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Damit wären sowohl eine Mehrheit der Stimmenden als auch eine Mehrheit der Kantone nötig.
Wichtig: Das ist noch kein endgültiger Entscheid. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug. Er soll das Dossier in der Wintersession, also im Dezember 2026, beraten. Stimmt er nicht gleich ab, entstehen Differenzen zwischen den beiden Räten. Diese müssen zuerst bereinigt werden.
Für Spediteure und Verlader sind vor allem das Land- und das Luftverkehrsabkommen interessant. Diese bestehenden Abkommen sollen aktualisiert und mit neuen Regeln zur Übernahme von EU-Recht ergänzt werden. Beim Landverkehr geht es unter anderem um den Zugang zum Bahn- und Strassenmarkt. Beim Luftverkehr geht es um Marktzugang, Sicherheit und die Zusammenarbeit mit der EU.
Finanziell ist ein regelmässiger Schweizer Beitrag von 350 Millionen Franken pro Jahr für die Jahre 2030 bis 2036 vorgesehen. Davon sind 308 Millionen Franken für Kohäsion, also den Abbau wirtschaftlicher Unterschiede in Europa, und 42 Millionen Franken für Migration bestimmt. Zusätzlich gibt es eine Übergangsverpflichtung für Ende 2024 bis Ende 2029. Die genaue Summe hängt davon ab, wann das Paket in Kraft tritt.
Eine Volksabstimmung ist wahrscheinlich. Als möglicher Zeitraum werden Juni 2027 bis März 2028 genannt. Fixiert ist noch nichts. Auch das Stromabkommen wird parlamentarisch separat weiterbehandelt. Wer heute bereits mit einem festen Abstimmungstermin plant, ist zu früh dran.
