Die Europäische Union hat definitive Antidumpingzölle auf bestimmtes Erbsenprotein mit Ursprung China verhängt. Die Sätze liegen je nach Hersteller zwischen 40,5 und 67,1 Prozent und gelten grundsätzlich für fünf Jahre. Vorläufige Massnahmen waren bereits seit dem 29. April 2026 in Kraft.
Erbsenprotein wird in Lebensmitteln, Tierfutter, Heimtierfutter und Aquakulturfutter eingesetzt. Für Importeure ist deshalb nicht nur die Lebensmittelbranche betroffen. Auch Futtermittelhändler, Produzenten und Lohnabfüller müssen ihre Warenpositionen prüfen.
Antidumpingzölle sind zusätzliche Einfuhrabgaben. Sie sollen Preisverzerrungen durch angeblich zu billig verkaufte Ware ausgleichen. Der konkrete Satz richtet sich nach dem chinesischen Hersteller oder Exporteur. Eine begünstigte Firmenrate kann an eine vorgeschriebene Erklärung auf der Handelsrechnung gebunden sein. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann der höhere allgemeine Satz fällig werden.
Entscheidend sind die Warenbeschreibung, Zusammensetzung, Zolltarifnummer und der Ursprung. Ein Produkt mit Erbsenprotein ist nicht automatisch erfasst. Ebenso schützt eine andere Versandroute nicht vor dem Zoll, wenn der Ursprung weiterhin China ist.
