Im Unterschied zu einer unverbindlichen Zolltarifauskunft verpflichtet die Verbindliche Zolltarifauskunft (VZA) sowohl den Inhaber als auch die ausstellende Zollbehörde rechtlich auf eine bestimmte Tarifnummer fĂŒr ein genau definiertes Produkt.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/calculation-customs-duties/customs-tariff/binding-tariff-information-bti_en
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