Importeure und Exporteure beantragen eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zuständigen nationalen Zollbehörde, um vor der ersten Ein- oder Ausfuhr rechtsverbindlich zu klären, unter welche Tarifnummer des Harmonisierten Systems eine Ware fällt.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/calculation-customs-duties/customs-tariff/binding-tariff-information-bti_en
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