Ein Spediteur, der für seinen Kunden eine unbekannte Warengruppe erstmals importieren soll, wird nicht raten – er holt vorab eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) ein.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/electronic-customs-procedures_en
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