Importeure, Exporteure oder ihre bevollmächtigten Zollvertreter reichen die Zollanmeldung ein, um Waren gegenüber der zuständigen Zollbehörde förmlich anzumelden und ein bestimmtes Zollverfahren zu beantragen – etwa die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, die vorübergehende Verwendung oder das Versandverfahren.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en
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