Bei EU-Importen wird Umweltschutz 2026 deutlich wichtiger. Zwei Begriffe tauchen dabei immer häufiger auf: CBAM und EUDR.
CBAM ist der europäische CO₂-Grenzausgleich. Betroffen sind vor allem Waren wie Stahl, Aluminium, Zement oder Dünger. Die EU will damit verhindern, dass solche Produkte nur deshalb günstiger importiert werden, weil sie in Ländern mit tieferen Umweltauflagen hergestellt wurden.
Für Importeure bedeutet das: Sie müssen besser wissen, wie viel CO₂ bei der Herstellung ihrer Waren entstanden ist. Diese Angaben kommen in der Regel vom Produzenten im Ausland.
Die EUDR betrifft den Schutz der Wälder. Die Abkürzung steht für European Union Deforestation Regulation, also die EU-Verordnung gegen Entwaldung.
Gemeint ist ganz einfach: Wer Produkte wie Kaffee, Kakao, Holz, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Leder, Möbel oder Reifen in die EU bringt, muss zeigen können, woher die Ware stammt und dass dafür nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald neu gerodet wurde.
Ein Beispiel: Kaffee darf nicht von einer Plantage stammen, für die Wald abgeholzt wurde. Dasselbe gilt für Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk. Bei Möbeln muss nachvollziehbar sein, woher das Holz kommt. Bei Leder und Rindfleisch muss klar sein, auf welchen Flächen die Tiere gehalten wurden.
Für Spediteure wird das Thema wichtig, weil künftig mehr Daten und Unterlagen verlangt werden. Wir können Dokumente transportieren und Zollanmeldungen unterstützen. Die Angaben zur Herstellung und Herkunft müssen aber vom Importeur und seinen Lieferanten kommen.
