LI · LIE
Hochwert-Industriestandort / Teil des Schweizer Zollgebiets
Hauptstadt: Vaduz
Kurzprofil
Liechtenstein (ISO-Code: LI) ist ein doppelter Binnenstaat in Mitteleuropa zwischen der Schweiz und Österreich und eine konstitutionelle Erbmonarchie mit hoher Rechtsstaatlichkeit. Wirtschaftlich ist das Land stark industrialisiert und auf Präzisionsfertigung, Dentaltechnik, Werkzeuge, Pharma und Finanzdienstleistungen spezialisiert. Logistisch entscheidend ist der Zollvertrag mit der Schweiz von 1924: Liechtenstein gehört zum Schweizer Zollgebiet, es gibt keine Zollgrenze zur Schweiz, und es gelten das Schweizer Zollrecht, das Zollsystem Passar des BAZG sowie die Schweizer MWST-Sätze. Zugleich ist Liechtenstein seit 1995 Mitglied von EFTA und EWR und damit an den EU-Binnenmarkt angebunden. Die Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Da eigene See- und Flughäfen fehlen, läuft der gesamte Güterverkehr über Strasse und Schiene durch die Schweiz und Österreich; Luftfracht erfolgt über Zürich, St. Gallen-Altenrhein und Friedrichshafen, Seefracht über Schweizer Zugangshäfen und die Rheinhäfen Basel.
Erwähnte Länder
Begriffe im Glossar
Import-System
Schweizer Zollsystem Passar des BAZG (löst e-dec/NCTS ab); Liechtenstein gehört zum gemeinsamen Zollgebiet, keine Zollgrenze zur Schweiz.
Export-System
Ausfuhr über das Schweizer Zollsystem Passar (BAZG); Liechtenstein liegt im gemeinsamen Zollgebiet, die Aussengrenze ist die Schweizer Zollgrenze.
Einfuhrsteuer / MwSt
EFTA- und EWR-Präferenznachweise (EUR.1, Ursprungserklärung, REX); im Warenverkehr gilt die Schweizer Zoll- und Ursprungspraxis.
Es gelten die Schweizer Einfuhrverbote und -beschränkungen (Waffen, Kriegsmaterial, bestimmte Lebensmittel, CITES-Arten, Heilmittel).
UN-Sanktionen verpflichtend, EU-Sanktionen autonom übernommen (ISG, 2008); Güterkontrolle im Rahmen der Zollunion und des EWR.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Europa. Je nach Zielland (z.B. Zollunion, Einfuhrumsatzsteuer, Produktvorschriften) können Abläufe und Dokumente variieren.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Sehr hohe politische und wirtschaftliche Stabilität sowie Rechtssicherheit; Hauptrisiken sind alpine Witterung und die Abhängigkeit von Transitachsen durch die Schweiz und Österreich.
Alpine Winter mit Schnee und gelegentlichem Lawinenrisiko in Bergregionen; das Rheintal als Hauptachse ist selten betroffen.
Keine landesweite Störung verifiziert (Stand 2026-07-22). Anbindung vollständig über die Schweiz und Österreich, keine Zollgrenze zur Schweiz; die Passar-Migration des BAZG (e-dec-Ablösung bis 31.3.2027) gilt auch für Liechtenstein.
Stand: 2026-07-22
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
| Datum | Feiertag | Typ | Zoll zu | Transport betroffen | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 2026 | Neujahr | National | |||
| 6. Jan. 2026 | Heilige Drei Könige | National | |||
| 6. Apr. 2026 | Ostermontag | National | |||
| 1. Mai 2026 | Tag der Arbeit | National | |||
| 14. Mai 2026 | Auffahrt | National | |||
| 25. Mai 2026 | Pfingstmontag | National | |||
| 4. Juni 2026 | Fronleichnam | National | |||
| 15. Aug. 2026 | Staatsfeiertag (Mariä Himmelfahrt) | National | |||
| 8. Sept. 2026 | Mariä Geburt | National | |||
| 1. Nov. 2026 | Allerheiligen | National | |||
| 8. Dez. 2026 | Mariä Empfängnis | National | |||
| 25. Dez. 2026 | Weihnachten | National | |||
| 26. Dez. 2026 | Stephanstag | National |
Neujahr
1. Jan. 2026
Heilige Drei Könige
6. Jan. 2026
Ostermontag
6. Apr. 2026
Tag der Arbeit
1. Mai 2026
Auffahrt
14. Mai 2026
Pfingstmontag
25. Mai 2026
Fronleichnam
4. Juni 2026
Staatsfeiertag (Mariä Himmelfahrt)
15. Aug. 2026
Mariä Geburt
8. Sept. 2026
Allerheiligen
1. Nov. 2026
Mariä Empfängnis
8. Dez. 2026
Weihnachten
25. Dez. 2026
Stephanstag
26. Dez. 2026
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Nein. Liechtenstein bildet seit 1924 mit der Schweiz ein gemeinsames Zollgebiet. Im Warenverkehr mit der Schweiz gibt es keine Zollformalitäten; die Schweizer Aussengrenze ist zugleich die Zollgrenze Liechtensteins.
Über den MWST-Vertrag mit der Schweiz gelten dieselben Sätze: Normalsatz 8,1 Prozent, reduzierter Satz 2,6 Prozent und Beherbergungssatz 3,8 Prozent (seit 1. Januar 2024). Die Steuerverwaltung Liechtenstein ist für die Inland-Mehrwertsteuer zuständig.
Da Liechtenstein zum Schweizer Zollgebiet gehört, wickelt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Zollformalitäten ab. Liechtensteinseitig ist das Amt für Volkswirtschaft für Fragen des Warenverkehrs zuständig.
Liechtenstein ist nicht EU-Mitglied, aber seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der EFTA. Dadurch hat es Zugang zum EU-Binnenmarkt und nimmt zugleich an der Zollunion mit der Schweiz teil.
Nein. Liechtenstein ist ein doppelter Binnenstaat ohne eigenen Flughafen oder Seehafen. Luftfracht läuft über Zürich (ZRH), St. Gallen-Altenrhein oder Friedrichshafen, Seefracht über Schweizer Zugangshäfen und die Rheinhäfen Basel.
Der Güterverkehr erfolgt über Strasse und Schiene durch die Schweiz und Österreich. Wichtig sind die A13 im Rheintal, die Verbindung zur A14 bei Feldkirch sowie die ÖBB-Bahnstrecke Feldkirch-Buchs mit Halten in Schaan und Nendeln.
Liechtenstein setzt UN-Sanktionen verpflichtend um und übernimmt EU-Sanktionen autonom (Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen, ISG, 2008). Für Güterkontrolle und Dual-Use-Güter gelten die Regeln im Rahmen der Zollunion und des EWR.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart:
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