Passar ist das neue Warenverkehrssystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, kurz BAZG. Durchfuhr und Ausfuhr sind bereits umgestellt. Bei der Einfuhr sieht es anders aus: Standardeinfuhren werden seit diesem Jahr mit ausgewählten Firmen im laufenden Betrieb getestet. Wer nicht zu diesen Pilotfirmen gehört, meldet Einfuhren weiterhin in e-dec Import an. Das BAZG muss den Wechsel für die breite Nutzung erst freigeben.
An der Sitzung mit Wirtschaftsvertretern vom 7. September hat das BAZG den Zeitplan bekräftigt. Die letzte Import-Zollanmeldung in e-dec ist am 30. September 2027 möglich. Danach müssen Einfuhren über Passar laufen. Die ersten beiden Ausbauschritte decken Standardeinfuhren ab. Im dritten Schritt kommen die übrigen Funktionen hinzu, die e-dec Import vollständig ersetzen sollen – etwa Kontingente, Bewilligungen und besondere Zollerleichterungen. Genauere Angaben zur Verfügbarkeit will das BAZG im Dezember machen. Es werden keine Daten aus e-dec nach Passar übertragen.
Für viele Betriebe ist derzeit die Registrierung das dringendere Thema. In Passar ersetzt die Geschäftspartner-ID, kurz GP-ID, das bisherige ZAZ-Konto. Die ID allein reicht aber nicht. Ein Rechnungsempfänger braucht auch die passende Rolle für den Bezug von Zolldokumenten; wer Waren anmeldet, benötigt die Rolle «Fracht». Fehlt eine nötige Rolle, wird die Einfuhranmeldung nicht akzeptiert. Sie kann dann an der Grenze auch nicht aktiviert werden. Laut dem Sitzungsprotokoll sind erst etwa ein Drittel der rund 27'000 Rechnungsempfänger mit ID und Rollen registriert. Bei Anmeldungen in e-dec bleibt das ZAZ-Konto während der Übergangszeit weiterhin nötig.
Auch der Transportablauf ändert sich. Eine Passar-Einfuhranmeldung wird erst durch die automatische Aktivierung rechtsverbindlich. Im Strassenverkehr muss deshalb klar sein, wer die Transportanmeldung erstellt, wer sie dem Fahrer übergibt und wie sie in die Activ App gelangt. Die Web-Anwendung Declar für solche Transportanmeldungen bleibt im Pilot; ihre allgemeine Freigabe ist noch offen.
Ein früherer Termin betrifft Firmen mit Zollerleichterungen nach Verwendungszweck: Ab 1. November 2026 gelten dafür bereits in e-dec neue Regeln und eine digitale Verwendungsverpflichtung. Im Rheintal kündigt das BAZG zudem für 1. Oktober 2026 Änderungen an sechs Grenzübergängen an. In Oberriet, Kriessern und Diepoldsau soll dann nur noch digitale Abfertigung ohne besetzten Schalter möglich sein. Wer dort fährt, sollte die Route und den Zollablauf vorab mit seinem Dienstleister klären.
