Im Unterschied zu einer blossen Voranzeige ist die Einfuhranmeldung ein rechtlich verbindliches Zolldokument: Der Importeur oder sein zugelassener Zollvertreter erklärt eingehende Waren gegenüber der Zollbehörde, um sie in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-import_en
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