Einfuhranmeldung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/imports_en
Die Einfuhranmeldung ist eine beim Zoll einzureichende Erklärung des Einführers oder seines Beauftragten, in der die eingeführten Waren detailliert beschrieben werden, um die Freigabe zur freien Verwendung zu erreichen und Einfuhrabgaben festzusetzen.
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