PPWR bedeutet «Packaging and Packaging Waste Regulation». Einfach gesagt ist das die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt seit dem 12. August 2026. Nicht alle Regeln starten am gleichen Tag, aber einige Punkte sind bereits jetzt wichtig.
Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller. Auch Firmen, die Produkte abfüllen, unter ihrem eigenen Namen verkaufen oder in die EU liefern, können Verantwortung tragen. Bei Schweizer Exporten sitzt meistens zusätzlich ein Importeur in der EU. Wer für welche Unterlagen zuständig ist, sollte schriftlich geklärt werden.
Für die Praxis hilft folgende Checkliste:
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Alle Verpackungen erfassen: Dazu gehören Produktverpackungen, Umkartons, Folien, Paletten, Kisten und andere Transportverpackungen.
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Materialdaten einholen: Der Verpackungslieferant sollte Angaben zu Materialien, Bestandteilen und problematischen Stoffen liefern. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt zusammen grundsätzlich ein Grenzwert von 100 Milligramm pro Kilogramm.
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Lebensmittelverpackungen prüfen: PFAS sind sehr langlebige Chemikalien, die zum Beispiel Papier oder Karton fett- und wasserabweisend machen. Seit dem 12. August gelten dafür feste Grenzwerte. Das betrifft etwa Pizzakartons, Backpapier, Fast-Food-Verpackungen und beschichtete Behälter.
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Unterlagen anlegen: Für jeden Verpackungstyp braucht es eine technische Dokumentation. Dazu gehören Beschreibung, Verwendungszweck, Materialien, Zeichnungen, angewendete Normen und vorhandene Prüfberichte. Dazu kommt eine EU-Konformitätserklärung.
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Rückverfolgbarkeit sicherstellen: Verpackungen brauchen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere klare Kennzeichnung. Auch Name und Kontaktadresse des Herstellers müssen angegeben werden oder in den Begleitpapieren stehen.
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Altbestände nicht einfach weiterschicken: Für Lebensmittelverpackungen mit PFAS gibt es keine allgemeine Aufbrauchfrist. Entscheidend ist, wann die Verpackung auf den EU-Markt gelangt. Bei Importware zählt grundsätzlich die Überlassung zum freien Verkehr durch den Zoll.
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Die nächsten Termine einplanen: Ab 2028 folgen einheitlichere Verpackungskennzeichnungen. Ab 2030 kommen unter anderem genauere Recyclingvorgaben, Mindestanteile für Recyclingkunststoff, Vorgaben gegen unnötigen Leerraum und weitere Mehrwegregeln.
Aktuel sollte also niemand gleich das ganze Lager umstellen. Aber die Verpackungsliste, Lieferantennachweise und Verantwortlichkeiten müssen jetzt sauber auf den Tisch.
