Stellt ein Unternehmen fest, dass seine Ware eine Ausfuhrgenehmigung benötigt, ist nicht der Spediteur, sondern der Exporteur in der Pflicht – er trägt gegenüber den Zollbehörden des Ausfuhrlandes die rechtliche Verantwortung für eine ordnungsgemässe Ausfuhranmeldung.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Exporter
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Verifizierte Speditionen, gerankt nach Abdeckung und Profil — Premium maximal 10 %.




Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.