Angemeldeter Exporteur
Quelle: https://www.zoll.de/EN/Businesses/Movement_of_goods/Origin_of_goods/Preference_Imports/Registered_Exporter/registered_exporter_node.html
Ein angemeldeter Exporteur ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden autorisiert wurde, Präferenzursprungserklärungen direkt auf Handelsdokumenten abzugeben, ohne dass ein Ursprungszeugnis erforderlich ist. Voraussetzungen sind die Erfüllung von Zuverlässigkeitskriterien, entsprechende Kenntnisse der Ursprungsregeln und eine ordnungsgemäße Buchführung.
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