Ein angemeldeter Exporteur ist ein Unternehmen, das von der zuständigen Zollbehörde ermächtigt wurde, Präferenzursprungserklärungen direkt auf Handelsdokumenten – Rechnung, Lieferschein oder gleichwertigen Unterlagen – auszustellen, ohne für jede Sendung ein separates Ursprungszeugnis beantragen zu müssen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/rules-origin/origin-procedures-and-cooperation/rex-registered-exporter-system_en
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