Die EU-Kommission hat am 14. September 2026 eine neue Fassung der Kontrollliste für Dual-Use-Güter angenommen. Dual Use bedeutet, dass ein Produkt sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden kann. Solche Waren, Software oder Technologien benötigen bei bestimmten Ausfuhren eine Genehmigung.
Neu aufgenommen werden unter anderem Anlagen und Materialien für die Halbleiterfertigung, fortschrittliche Rechenchips, bestimmte Keramikverbundstoffe und Anlagen zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern. Auch Technik für Gasturbinen und additive Fertigung von energetischen Materialien kommt hinzu.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Liste ist angenommen, aber am 19. September noch nicht in Kraft. Rat und Europäisches Parlament haben zunächst eine zweimonatige Prüfphase. Danach muss die Regelung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Für Exporteure und Spediteure beginnt die Arbeit trotzdem jetzt. Artikelstämme, technische Beschreibungen und bestehende Güterklassifizierungen sollten geprüft werden. Eine bisher genehmigungsfreie Maschine kann nach Inkrafttreten unter eine neue Kontrollnummer fallen. Das gilt auch für Ersatzteile, Software-Updates oder technische Unterlagen.
Die Verantwortung für die richtige Einstufung liegt in erster Linie beim Exporteur. Der Spediteur darf sich aber nicht blind auf eine unklare Warenbeschreibung verlassen. Bei Warnzeichen wie sensibler Technik, ungewöhnlichem Empfänger oder problematischem Endverbleib muss die Sendung gestoppt und geklärt werden.
