Spediteure, Exportkontrollbehörden und Zollstellen verwenden den Begriff Endverbleib, um festzuhalten, wer eine Ware letztlich verwendet und zu welchem Zweck – unabhängig davon, über wie viele Handelsstufen sie läuft.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Exportkontrollen/Endverbleib/endverbleib_node.html
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