Im Unterschied zu rein nationalen Exportkontrollgesetzen schafft die EU-Dual-Use-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten: Sie legt fest, welche Güter, Technologien und Software mit zivil-militärischer Doppelverwendbarkeit exportiert, vermittelt oder durchgeführt werden dürfen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0821
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