Sobald eine Sendung die Ausfuhrstelle passiert, prüft die Zollbehörde, ob es sich um Dual-Use-Güter handelt – Waren, Software oder Technologien, die ohne wesentliche Umarbeitung sowohl zivilen als auch militärischen oder proliferationsrelevanten Zwecken dienen können.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0821
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