Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für die grösste Reform des europäischen Zollsystems seit Jahrzehnten gegeben. Ganz abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht. Das Europäische Parlament soll den endgültigen Text erst später im September formell annehmen.
Kern der Reform ist eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille. Sie soll 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Dazu kommt der EU Customs Data Hub. Das ist eine zentrale Plattform, über die Zoll- und Produktdaten künftig nur noch einmal an die EU übermittelt werden sollen. Für den Onlinehandel wird die Nutzung ab 1. Juli 2028 Pflicht. Für alle übrigen Händler ist der verpflichtende Start am 1. März 2034 vorgesehen.
Für Schweizer Firmen ist aber nicht nur die ferne Umstellung wichtig. Seit dem 1. Juli 2026 gilt bei Onlineverkäufen an EU-Verbraucher eine Übergangslösung für Sendungen bis 150 Euro. Pro unterschiedlicher Warenposition werden drei Euro Zoll fällig. Fünf gleiche T-Shirts ergeben somit drei Euro. Ein T-Shirt und eine Uhr ergeben sechs Euro.
Normale B2B-Lieferungen sind von dieser Kleinpaketregel nicht automatisch betroffen. Entscheidend sind Versandart, Warenwert und Zollverfahren. Bei Schweizer Ursprungswaren kann weiterhin eine Zollbegünstigung möglich sein. Dafür müssen Ursprungsnachweis und Anmeldung aber stimmen. Wer die Einfuhrumsatzsteuer über IOSS, den Import One Stop Shop, abrechnet, kann die Begünstigung nicht einfach voraussetzen. Je nach Fall braucht es eine vollständige H1-Zollanmeldung.
Ab 1. November 2026 sollen zudem Produktkennungen Pflicht werden. Gleichzeitig ist eine separate EU-Bearbeitungsgebühr für Kleinpakete geplant. Deren Höhe steht noch nicht fest.
Schweizer Exporteure sollten deshalb Zolltarifnummern, Ursprungsangaben und Warenbeschriebungen aufräumen. Onlineshops müssen prüfen, ob Preise und Versandkosten den Drei-Euro-Zoll bereits enthalten. Spediteure brauchen klare Angaben dazu, wer Importeur ist, wer den Zoll bezahlt und welches Verfahren verwendet wird.
