Bei Stahlimporten in die EU kommt ab dem 1. Oktober 2026 ein neuer Punkt auf die Zoll-Checkliste. Bei betroffenen Stahlprodukten muss nachgewiesen werden, in welchem Land der Stahl ursprünglich geschmolzen und erstmals gegossen wurde.
Die EU nennt das «Melt and Pour». Einfach gesagt: Es reicht nicht mehr nur zu wissen, aus welchem Land die Ware geliefert wird oder welchen Ursprung sie auf den normalen Handelspapieren hat. Die EU will wissen, wo der Stahl tatsächlich herkommt.
Der normale Nachweis dafür wird das Mill Test Certificate, kurz MTC. Das ist das Prüfzeugnis des Stahlwerks. Darauf sollen das Melt-and-Pour-Land und die Heat Number, also die Nummer der jeweiligen Stahlschmelze, ersichtlich sein.
Wichtig für Schweizer und britische Firmen: Die Regel gilt zwar nicht für normale Stahlimporte in die Schweiz oder nach Grossbritannien. Wird betroffener Stahl aber von der Schweiz oder Grossbritannien in die EU geliefert, kann der Nachweis verlangt werden. Für einen Transport Basel–Deutschland kann das also genauso relevant sein wie für einen Container aus Asien.
Bis zum 30. September 2027 gibt es eine Übergangsfrist. In dieser Zeit können auch andere geeignete Unterlagen akzeptiert werden, sofern Melt-and-Pour-Land und Heat Number nachvollziehbar daraus hervorgehen.
Fehlen die Angaben oder sind sie nicht überprüfbar, kann die Einfuhr zurückgewiesen werden. Dann steht die Ware im dümmsten Fall an der Grenze oder im Terminal und man telefoniert den Papieren hinterher.
Hintergrund ist die neue EU-Stahlregelung. Sie sieht ein zollfreies Kontingent von insgesamt 18,3 Millionen Tonnen vor. Mengen ausserhalb der Quote werden mit 50 Prozent Zoll belastet.
