Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR wird für viele Unternehmen ab 30. Dezember 2026 anwendbar. EUDR steht für «EU Deforestation Regulation». Die Regel soll verhindern, dass bestimmte Waren aus Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden.
Betroffen sind die Rohstoffe Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie viele daraus hergestellte Produkte. Entscheidend ist die genaue Zolltarifnummer. Nicht jede Ware mit einem dieser Stoffe fällt automatisch darunter.
Der erste Marktteilnehmer, der eine betroffene Ware in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, trägt die Hauptverantwortung für die Sorgfaltsprüfung. Er braucht unter anderem Lieferantendaten, Geokoordinaten der Produktionsflächen, eine Risikobewertung und eine Referenz aus dem EUDR-Informationssystem.
Spediteure sind nicht automatisch für die inhaltliche Entwaldungsprüfung verantwortlich. Sie benötigen aber die richtigen Angaben für Zoll- und Transportprozesse. Fehlt eine Referenznummer oder passt sie nicht zur Sendung, drohen Abfertigungsstopp, Rückfragen und Standkosten.
Die Frist ist nicht für alle gleich. Grosse und mittlere Unternehmen starten am 30. Dezember 2026. Die meisten kleinen und Kleinstunternehmen folgen am 30. Juni 2027. Kleine Firmen, die bereits unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen, starten ebenfalls Ende 2026. Für 2026 neu aufgenommene Produkte gilt grundsätzlich Ende 2027.
