Die EU-Kommission hat Version 7.0.11 des Europäischen Zolldatenmodells veröffentlicht. EUCDM steht für «European Union Customs Data Model». Das Modell beschreibt, welche Datenfelder und Codes in europäischen Zollverfahren verwendet werden.
EUCDM verbindet Anforderungen aus mehreren Systemen. Dazu gehören NCTS für das Versandverfahren, AES für Ausfuhren und ICS für Sicherheitsdaten bei Einfuhren. Auch nationale Zollabfertigungssysteme orientieren sich daran. Ziel ist, dass dieselben Angaben in den Mitgliedstaaten möglichst einheitlich verstanden werden.
Version 7.0.11 übernimmt geänderte Regeln für die vorübergehende Abgabe auf Fernverkäufe in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro. Ausserdem wurden Darstellungen verbessert und kleinere Abweichungen zu den veröffentlichten Rechtstexten korrigiert. Datensätze und Codelisten stehen in strukturierter XML-Form bereit.
Für Zollabteilungen und Softwareanbieter ist wichtig: Das Datenmodell selbst ersetzt nicht die Rechtsgrundlage. Auch gibt es keinen einzigen EU-weiten Umschalttag für alle Anwendungen. Die praktische Einführung hängt vom betroffenen Verfahren, der nationalen Zollverwaltung und dem jeweiligen Software-Release ab.
Firmen sollten deshalb nicht einfach «Version 7.0.11 installiert» abhaken. Sie müssen prüfen, welche Meldungen sie senden, welche Felder sich ändern und ab wann das nationale Zollsystem diese Angaben verlangt. Testfälle mit echten Waren- und Verfahrenskonstellationen sind sinnvoll.
