Das Verfahren 42, auch Zollverfahren 42 oder Regime 42 genannt, erlaubt die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat ohne Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Waren unmittelbar anschliessend als innergemeinschaftliche Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat weitergeliefert werden.
Quelle: https://www.kmlz.de/en/exemption-import-vat-under-so-called-procedure-42
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