Beim Aufgeben einer Sendung tauchen PackstĂŒcke als erste Pflichtangabe auf Frachtbrief, Konnossement und Zollanmeldung auf: Sie sind die einzelnen, abgeschlossenen und gekennzeichneten Versandeinheiten â Kartons, Paletten, Kisten, SĂ€cke oder Pakete â, die als zĂ€hlbare Elemente erfasst, transportiert und ĂŒbergeben werden.
Quelle: https://www.fracht.de/logistik-lexikon/colli
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