Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Präferenznachweis
Der Präferenznachweis ermöglicht es Importeuren, beim Grenzübertritt einen reduzierten oder nullprozentigen Zollsatz auf Basis eines Freihandelsabkommens zu beanspruchen – vorausgesetzt, die Ware erfüllt die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens.
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Quelle: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
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Definition & Erklärung
Der Präferenznachweis ermöglicht es Importeuren, beim Grenzübertritt einen reduzierten oder nullprozentigen Zollsatz auf Basis eines Freihandelsabkommens zu beanspruchen – vorausgesetzt, die Ware erfüllt die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens. Gängige Formen sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung sowie die Erklärung zum Ursprung. Aussteller sind je nach Abkommen zugelassene Ausführer, Handelskammern oder Zollbehörden des Exportlandes. Nicht zu verwechseln mit dem nichtpräferenziellen Ursprungszeugnis, das lediglich das Herstellungsland bescheinigt, ohne Zollvergünstigungen auszulösen. Fehlt der Präferenznachweis beim Import oder enthält er Fehler, fallen automatisch die regulären Drittlandszölle an.
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