Spediteure, Exporteure und Zollbehörden führen eine präferenzrechtliche Bewertung durch, wenn geprüft werden muss, ob Waren die Ursprungsregeln eines Präferenzabkommens erfüllen und damit Anspruch auf Zollvergünstigungen haben.
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/roi_e/origin_e.htm
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