Produktpiraterie bezeichnet das gewerbsmĂ€ssige Herstellen und Handeln von Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzen â etwa gefĂ€lschte Markenkleidung, kopierte Ersatzteile oder nachgeahmte Elektronik, oft samt gefĂ€lschter CE-Kennzeichnung.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Antrag/Antrag-nach-Gemeinschaftsrecht/antrag-nach-gemeinschaftsrecht.html
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