Ein Exporteur arbeitet täglich mit Freihandelsabkommen – und das Programm für anerkannte Ausführer schafft hier eine Erleichterung: Zugelassene Exporteure dürfen Ursprungszeugnisse selbst ausstellen, statt auf die Kammer oder das Zollamt zu warten.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/approved-exporter_en
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