Programm für anerkannte Ausführer (Zoll)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/approved-exporter_en
Das Programm für anerkannte Ausführer ist eine zollrechtliche Regelung, die berechtigten Exporteuren das Recht einräumt, den Ursprung von Waren selbst zu bescheinigen und von Präferenzzöllen im Rahmen von Freihandelsabkommen zu profitieren. Dadurch werden Exportverfahren vereinfacht und die Abfertigungszeiten bei den Zollbehörden deutlich verkürzt.
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