Quasideliktische Haftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Delikt
Quasideliktische Haftung ist die Haftung für Rechtsverletzungen (Delikte), die ohne vertragliche Beziehung zwischen den Parteien entstehen. Sie basiert auf schuldhaftem Verhalten, durch das eine Rechtsgutsverletzung verursacht wird, und führt zu zivilrechtlicher Haftung gegenüber dem Geschädigten.
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