Rechtsmittelinstanz
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittel
Eine Rechtsmittelinstanz ist eine gerichtliche oder administrative Stelle, die Beschwerden oder Rechtsmittel gegen Entscheidungen prüft, deren Zulässigkeit beurteilt und gegebenenfalls inhaltlich über die Angelegenheit entscheidet. Sie bildet somit die zweite oder nachgeordnete Instanz im Rechtsmittelverfahren.