Im Gegensatz zur direkten Haftung des Frachtführers gegenüber dem Verlader bezeichnet der Regress gegen Dritte im Seetransport das Recht eines Reeders, Frachtführers oder Versicherers, Schadensersatz von derjenigen Partei zu fordern, die den Schaden tatsächlich verursacht hat – etwa einem Lotsen, Schlepper, Terminalbetreiber oder Stauer.
Quelle: https://www.logistics-glossary.com/regress-gegen-dritte-im-seetransport
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