Rückgriffsanspruch
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgriff
TL;DR
Ein Rückgriffsanspruch ist ein Anspruch einer Partei gegenüber einer anderen Partei, um von dieser den Schaden ersetzt zu bekommen, den diese Partei einem Dritten verursacht hat, insbesondere wenn die erstzahlende Partei schadensersatzpflichtig ist oder sich ein Rückgriff auf Dritte ergibt. In der Logistik kann dies bedeuten, dass ein leistungsverpflichtetes Unternehmen, das Schadenszahlungen an einen Empfänger geleistet hat, von einem Mitverantwortlichen …
Ein Rückgriffsanspruch ist ein Anspruch einer Partei gegenüber einer anderen Partei, um von dieser den Schaden ersetzt zu bekommen, den diese Partei einem Dritten verursacht hat, insbesondere wenn die erstzahlende Partei schadensersatzpflichtig ist oder sich ein Rückgriff auf Dritte ergibt. In der Logistik kann dies bedeuten, dass ein leistungsverpflichtetes Unternehmen, das Schadenszahlungen an einen Empfänger geleistet hat, von einem Mitverantwortlichen oder Vorlieferanten den entsprechenden Anteil des Schadens zurückfordern darf.