Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Rückverfolgbarkeit
Rückverfolgbarkeit greift ab dem Moment, in dem eine Ware oder Sendung die Produktion verlässt: Jede Station – Herkunftsort, Verarbeitung, Lagerung, Umschlag, Zustellung – wird mit Zeitstempel und eindeutiger Kennung (Chargennummer, Seriennummer, GS1-Code) dokumentiert.
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Quelle: https://www.gs1.org/standards/traceability
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
113
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1 Artikeln
Definition & Erklärung
Rückverfolgbarkeit greift ab dem Moment, in dem eine Ware oder Sendung die Produktion verlässt: Jede Station – Herkunftsort, Verarbeitung, Lagerung, Umschlag, Zustellung – wird mit Zeitstempel und eindeutiger Kennung (Chargennummer, Seriennummer, GS1-Code) dokumentiert. So entsteht eine lückenlose Kette, die bei Qualitätsproblemen oder Sicherheitsrisiken präzise Rückrufe und Ursachenanalyse ermöglicht. Im Zollwesen belegt Rückverfolgbarkeit den nichtpräferenziellen oder präferenziellen Warenursprung, was für Zollpräferenzen, Antidumpingverfahren und regulierte Güter wie Pharma- oder Dual-Use-Waren unmittelbar relevant ist. Gesetzliche Anforderungen variieren nach Branche und Markt; in der EU ist lückenlose Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln und Medizinprodukten explizit vorgeschrieben. Nicht zu verwechseln mit blossem Track & Trace, das nur den aktuellen Standort einer Sendung sichtbar macht – Rückverfolgbarkeit dokumentiert die gesamte Warenvita.
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