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Rügefrist

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html
Die Rügefrist ist der vertraglich oder gesetzlich festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen der Käufer dem Verkäufer Mängel der Ware schriftlich oder gemäß Handelsbrauch mitzuteilen hat. Versäumt der Käufer die Frist, können Gewährleistungs- oder Garantieansprüche beeinträchtigt oder ausgeschlossen werden. Im Kontext von Incoterms bezieht sich die Rügepflicht auf die Pflicht des Käufers, Mängel zeitnah zu melden, typischerweise ab Lieferung oder Entdeckung des Mangels.

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