Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Sanktionslistenabgleich
Rechts- und regulierungskonforme Auftragsabwicklung setzt voraus, dass kein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste geführt wird – genau das stellt der Sanktionslistenabgleich sicher.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.sanctionsmap.eu/
Kategorie
Logistik-Konzept
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1 min
Wörter
103
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Rechts- und regulierungskonforme Auftragsabwicklung setzt voraus, dass kein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste geführt wird – genau das stellt der Sanktionslistenabgleich sicher. Dabei werden Kunden, Lieferanten, Versender, Empfänger und weitere beteiligte Parteien systematisch gegen aktuelle Listen geprüft, etwa jene von OFAC, der EU, der UNO oder nationalen Behörden. Die Prüfung erfolgt typischerweise bei Auftragsannahme, vor der Zollfreigabe und beim Cargo-Clearance. Trifft das System einen Treffer, wird die Sendung gesperrt und der Vorfall an die Compliance-Abteilung oder zuständige Behörde eskaliert; ein klares Ergebnis erlaubt die Weiterverarbeitung. Im Unterschied zur Sanktionslistenpflege – die das Aktualisieren der Datenbanken selbst betrifft – ist der Abgleich die operative Einzelfallprüfung.
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