Anders als eine fallbezogene Schadensberechnung, bei der der tatsÀchliche Verlust nachgewiesen und beziffert werden muss, steht die Schadenspauschale bereits vor dem Schadensfall fest: Ein vertraglich oder gesetzlich fixierter Betrag wird ausgezahlt, unabhÀngig davon, wie hoch der reale Schaden ausfÀllt.
Quelle: https://www.gabler-wirtschaftslexikon.de/definition/schadenspauschale-40960
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