Schadenvorbehalt
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/schadensvorbehalt
Schadenvorbehalt ist eine vertragliche Klausel im Logistik-/Transportbereich, die dem Auftraggeber bzw. Auftragnehmer das Recht einrĂ€umt, AnsprĂŒche auf Schadensersatz fĂŒr wĂ€hrend des Transports entstandene SchĂ€den geltend zu machen bzw. SchĂ€den unter bestimmten Bedingungen zu begrenzen. Die Klausel regelt, unter welchen UmstĂ€nden SchĂ€den anerkannt oder ausgeschlossen werden und welche Haftungsgrenzen gelten.