Kommt es im grenzüberschreitenden Warenverkehr zum Vertragsstreit, greifen Verlader, Spediteure und Reedereien häufig auf das Schiedsverfahren zurück: Statt staatliche Gerichte anzurufen, überweisen die Parteien ihren Konflikt an ein privates Schiedsgericht – in der Regel gestützt auf eine bereits im Vertrag vereinbarte Schiedsklausel.
Quelle: https://www.iccwbo.org/dispute-resolution/arbitration/
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